Die Sozialwahlen

Inhalte im Überblick
Wer wählt bei den Sozialwahlen?
Im Rahmen der Sozialwahlen entsenden Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreter getrennt nach Gruppen in die obersten Gremien, die Verwaltungsräte der Sozialversicherungsträger.
In der Sozialwahl entscheiden auch AOK-Versicherte und -Arbeitgeber über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane ihrer Krankenkassen. Die nächsten Sozialversicherungswahlen finden im Jahr 2029 statt.
Wie wird der Verwaltungsrat gewählt?
Ähnlich wie bei der Bundestagswahl wählen die Versicherten und Arbeitgeber der Krankenkasse ihre Vertreter in den Verwaltungsrat. Jeder Versicherte hat bei dieser Sozialwahl ein Stimmrecht, Arbeitgeber haben ein gewichtetes Stimmrecht – abhängig von der Anzahl der bei der Krankenkasse versicherten Beschäftigtenzahl des Betriebes. Gewählt wird aufgrund von Vorschlagslisten, die von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen erstellt werden. Liegt aus jeder der beiden Gruppen nur eine Vorschlagsliste vor oder gibt es nicht mehr Bewerber als Mitglieder zu wählen sind, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Eine Wahlhandlung ist dann nicht erforderlich. Dies nennt man „Friedenswahl“.

Warum sollte man wählen?
Die Sozialwahl bietet den Beitragszahlern die Möglichkeit mitzubestimmen, wie ihre Krankenkasse in Zukunft handelt. Durch ihre Beteiligung an der Wahl nehmen sie Einfluss auf die Gesundheitspolitik ihrer Krankenkasse und gestalten damit die Zukunft der eigenen Krankenkasse aktiv mit.
Da der Verwaltungsrat die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber der Krankenkasse und damit auch die der Patienten vertritt, profitieren alle davon. Das Wählen ist nur mit geringem Aufwand verbunden. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Krankenkasse, das mindestens 16 Jahre alt ist.
Häufige Fragen zur Sozialwahl
Wer kann kandidieren?
Wer kann Vorschlagslisten einreichen?
Was sind Freie Listen?
Wer entscheidet über die Zulassung solcher Listen?
Was ist der Unterschied von Urwahl und Friedenswahl?
Kontakt zum Wahlausschuss der AOK NordWest
AOK NordWest – Die Gesundheitskasse.
Wahlausschuss über Stabsbereich Selbstverwaltung
Kopenhagener Str. 1
44269 Dortmund
Telefon: 0800 2655-501860
Telefax: 0800 2652-501860
Landeswahlbeauftragte für das Land Nordrhein-Westfalen
Neben dem Bundeswahlbeauftragten Peter Weiß und seiner Stellvertreterin Doris Barnett gibt es in den Bundesländern auch Landeswahlbeauftragte für die landesunmittelbaren Versicherungsträger. Die Bundes- und Landeswahlbeauftragten begleiten die Wahlen zu den Selbstverwaltungsgremien in der deutschen Sozialversicherung und überwachen die ordnungsgemäße Durchführung. Die Landeswahlbeauftragten in NRW haben ihren Sitz bei der Geschäftsstelle im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf.
Wahlausschuss der AOK NordWest
Zur Durchführung der Sozialwahl werden neben den Wahlbeauftragten auf Bundes- und Landesebene Wahlausschüsse bei jedem Sozialversicherungsträger bestellt. Die Wahlbeauftragten und Wahlausschüsse haben dafür zu sorgen, dass das Wahlverfahren in rechtlicher, organisatorischer und technischer Hinsicht störungsfrei abläuft. Die Wahlbeauftragten und die Mitglieder der Wahlausschüsse üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Mitteilungen und Bekanntmachungen zur Sozialwahl 2023 bei der AOK
Weitere Informationen rund um die Sozialwahl
Ende 2020 wurde die Sozialversicherungswahl in einigen wichtigen Punkten umfassend reformiert. Unter anderem wurde eine Geschlechterquote eingeführt und mit der Wahl im Jahr 2023 gab es bei einigen Krankenkassen erstmals Online-Wahlen.
Alles Wichtige über die Reform der Sozialversicherungswahl lesen Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
Transparenzbericht
Jahresrechnungsabschluss
Nachhaltigkeit bei der AOK