Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 (2) SGB V bei der AOK Niedersachsen
Bitte beachten Sie, dass wir den Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 (2) SGB V nur bearbeiten können, wenn Sie bei der AOK Niedersachsen versichert sind. Sollten Sie bei der AOK eines anderen Bundeslandes versichert sein, nutzen Sie bitte das Formular Ihrer AOK.
Dieses Formular ist nur für gesetzliche Leistungen vorgesehen, für die Sie Kostenerstattung anstelle von Sach- und Dienstleistungen mit uns vereinbart haben.
Für AOK-Mehrleistungen, wie zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung, senden Sie uns bitte einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung per Post oder über unseren Onlineservice „Meine AOK". Ein Antrag oder Anschreiben ist nicht erforderlich.
AOK - Die Gesundheitskasse
Unsere Mehrleistungen
Mehrleistungen der AOK Niedersachsen
Aktualisiert: 10.02.2022
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
Satzung Pflegekasse und Krankenkasse der AOK
Mehr erfahrenDie Satzungen der Krankenkassen und Pflegekassen der AOK halten Regelungen zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Leistungen und Angeboten fest.Kontakt zum Verwaltungsrat
Mehr erfahrenHier erfahren Sie, wie Sie den Verwaltungsrat Ihrer AOK erreichen.Vorstand der AOK
Mehr erfahrenAOK-Versicherte gestalten durch ihre gewählten Vertreter wesentliche Belange der Sozialversicherung.