Erteilung einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung bei der AOK Niedersachsen
In bestimmten Situationen kann es sinnvoll oder erforderlich sein, eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, Ihre Versicherungsangelegenheiten zu regeln. Dabei kann die Vollmacht auf bestimmte Auskünfte beschränkt werden (Auskunftsvollmacht) oder alle Angelegenheiten inklusive des Schriftverkehrs umfassen (Generalvollmacht). Eine gesetzliche Betreuung wird dagegen gerichtlich angeordnet, wenn jemand nicht mehr in vollem Umfang für sich selbst handeln kann. In diesem Fall übernimmt die betreuende Person die festgelegten Aufgaben und kümmert sich um die notwendigen Angelegenheiten.
Folgende Anträge können Sie hier direkt ausfüllen und an uns senden:
- Generalvollmacht
- Auskunftsvollmacht
- Betreuungsverfügung
Aktualisiert: 08.10.2026
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