Antrag auf Erteilung einer Vollmacht der AOK Niedersachsen

In bestimmten Situationen kann es sinnvoll oder erforderlich sein, eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, Ihre Versicherungsangelegenheiten zu regeln. Dabei kann die Vollmacht auf bestimmte Auskünfte beschränkt werden (Auskunftsvollmacht) oder alle Angelegenheiten inklusive des Schriftverkehrs umfassen (Generalvollmacht). Eine gesetzliche Betreuung wird dagegen gerichtlich angeordnet, wenn jemand nicht mehr in vollem Umfang für sich selbst handeln kann. In diesem Fall übernimmt die betreuende Person die festgelegten Aufgaben und kümmert sich um die notwendigen Angelegenheiten. Auf dieser Seite können Sie die Vollmacht direkt ausfüllen und unkompliziert an Ihre AOK Niedersachsen senden.
Aktualisiert: 09.09.2026

Nach oben

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?