Krankenversicherung im Ausland: So sind Sie mit der AOK versichert

Im Urlaub krank werden? Das ist unangenehm, aber kein Grund zur Sorge. Mit der AOK sind Sie auch im Ausland in bestimmten Fällen versichert. Je nach Reiseland gelten dabei unterschiedliche Regeln und Möglichkeiten.
Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern läuft am Strand entlang. Ein Erwachsener trägt ein Kind auf den Schultern, während das andere Kind von der anderen erwachsenen Person getragen wird. Im Hintergrund sind das Meer, Wellen und felsige Hügel zu sehen. Der Himmel ist klar und blau.© iStock / monkeybusinessimages

Wie bin ich im Urlaub versichert?

Das hängt davon ab, in welchem Land Sie sich aufhalten.

  • In den meisten europäischen Ländern sind medizinische Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgesichert.
  • In Staaten mit Sozialversicherungsabkommen benötigen Sie eine spezielle Anspruchsbescheinigung.
  • In Ländern ohne entsprechende Regelungen besteht kein Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU): Behandlung mit der EHIC

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind Sie in Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich abgesichert. Die AOK übernimmt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen.

Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Wie Sie sich im jeweiligen Urlaubsland behandeln lassen können, erfahren Sie auf der Seite Versicherungsschutz im Urlaub.

Wichtig: Dennoch können im Ausland Zuzahlungen und Eigenanteile für medizinische Behandlungen fällig werden, die nicht über die EHIC abgedeckt sind. Diese müssen Sie selbst übernehmen. Die AOK empfiehlt deshalb zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung.

Reisen in Abkommensstaaten: Auslandskrankenschein erforderlich

Wenn Sie nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in die Türkei reisen, benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung, auch Auslandskrankenschein genannt. Diese müssen Sie vor dem Urlaub für sich selbst sowie für mitversicherte Familienangehörige beantragen.

Reisen in Staaten ohne Abkommen: kein Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung

In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt der Versicherungsschutz der AOK nicht. Das bedeutet, dass Sie Arzt- und Krankenhausbesuche selbst bezahlen müssen. Diese können je nach Land teuer werden. Für diese Reisen sollten Sie deshalb eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wann brauche ich eine private Auslandskrankenversicherung?

Die AOK empfiehlt den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung insbesondere für Reisen in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen. Aber auch für Reisen innerhalb Europas kann sich eine Auslandskrankenversicherung lohnen. Leistungen wie der Krankenrücktransport in die Heimat, Such- oder Bergungsdienste, landesübliche Zuzahlungen oder Behandlungskosten für private Einrichtungen sind über die EHIC nämlich nicht abgesichert.

Die AOKs haben verschiedene Angebote rund um den Versicherungsschutz im Ausland. Die Angebote unterscheiden sich regional. 
 

Weitere Infos für Ihren Auslandsaufenthalt

Reiseschutzimpfungen

Diese speziellen Impfungen schützen Reisende vor schweren Krankheiten.

Geplante Behandlung im Ausland

Sie planen eine Behandlung im Ausland? Die AOK hilft Ihnen bei der Vorbereitung.

Arbeiten im Ausland

Egal, ob Job, Praktikum oder Freiwilligenarbeit: Wer nur zeitweise im Ausland arbeitet, kann bei der AOK krankenversichert bleiben.

Aktualisiert: 21.05.2026

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