Behandlungsakte: Erste Kopie ist künftig kostenlos

Patientinnen und Patienten haben künftig Anspruch auf eine erste kostenfreie Kopie ihrer Behandlungsakte. Damit setzt die Bundesregierung eine Forderung des Europäischen Gerichtshofs um.
Eine Ärztin im weißen Kittel mit Stethoskop sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und betrachtet konzentriert ein Dokument.© iStock / damircudic

Was sich für Patientinnen und Patienten ändert

Arztpraxen und Kliniken müssen ihren Patientinnen und Patienten künftig eine kostenfreie Kopie ihrer Behandlungsakte bereitstellen. Bislang mussten Patientinnen und Patienten die Kosten selbst tragen.

Die neue Regelung im „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in nationales Recht um. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz im Dezember beschlossen.

Behandlungsakte: alle Untersuchungen im Blick

Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, in der Behandlungsakte alle für die Behandlung wichtigen Umstände zu erfassen. Dazu gehören beispielsweise Arztbriefe, Diagnosen, Therapien oder Untersuchungsergebnisse. Patientinnen und Patienten haben das Recht, diese Akte einzusehen.

Eine Befragung der AOK und des Aktionsbündnisses Patientensicherheit ergab zuletzt, dass es für Patientinnen und Patienten oft aufwendig ist, ihre Behandlungsakte zu erhalten. Fast 15 Prozent der Befragten wussten nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in ihre Akte haben.

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Aktualisiert: 21.01.2026

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