Vorsorgekur
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Inhalte im Überblick
Voraussetzungen für eine Kur
Wenn Ihr Gesundheitszustand in absehbarer Zeit dazu führt, dass Sie krank oder pflegebedürftig werden, kann eine ambulante oder stationäre Kur sinnvoll sein. Die Voraussetzungen: Sie haben alle ärztlich verordneten therapeutischen Angebote inklusive der Medikamente und Heilmittel ausgeschöpft, ohne dass eine entscheidende Besserung eingetreten ist.
- Für eine ambulante Vorsorge gilt darüber hinaus: Sie findet in einem anerkannten Kurort statt. Ambulante Kuren können im Abstand von drei Jahren wiederholt werden, wenn es medizinisch erforderlich ist.
- Für eine stationäre Vorsorge gilt außerdem: Sie kommt infrage, wenn alle ambulanten Leistungen – auch die ambulante Vorsorge – nicht ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn Sie besonders körperlich beeinträchtigt, in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind oder umfassende ärztliche Betreuung benötigen. Vier Jahre nach Abschluss Ihrer stationären Maßnahme ist eine neue Kur möglich, wenn die Voraussetzungen erneut vorliegen.
So beantragen Sie eine Kur
1. Ärztliche Beratung
01/03Sie beraten sich mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über Ihren Gesundheitszustand. Bei Bedarf wird Ihnen eine Kur verordnet.
Die wichtigsten Infos zur Kur
Sie können eine Kur ambulant, als Kompaktkur oder stationär durchführen. Die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Formen einer Kur finden Sie hier:
Die ambulante Kur
Die Kompaktkur
Die stationäre Kur
Unter welchen Voraussetzungen zahlt die AOK Rheinland/Hamburg die Vorsorgekur?
Die Kosten für die ärztliche Behandlung am Kurort sowie für die Kurmittel werden von der AOK übernommen. Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (Badekuren) und Kompaktkuren trägt die AOK die vollen Kosten für den Kurarzt und die Kurmittel wie Bäder und Massagen (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung).
Darüber hinaus gilt für weitere Aufwendungen:
• Die AOK Rheinland/Hamburg kann einen Zuschuss von bis zu 16 Euro täglich zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe oder Fahrten gewähren.
• Für chronisch kranke Kleinkinder erhöht sich dieser Zuschuss auf bis zu 25 Euro täglich.
Das zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (auch Kompaktkur) zu:
- Für verordnete Arznei-, Verband- und Hilfsmittel sind 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro zu leisten.
- Für Heilmittel wie zum Beispiel Krankengymnastik, Bäder oder Massagen beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Kosten und Zuzahlungen bei stationären Kuren
Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft werden von der AOK übernommen. Auch die Kosten für die stationäre Vorsorgeleistung werden von Ihrer AOK übernommen.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen bei stationären Vorsorgemaßnahmen 10 Euro je Kalendertag hinzu.
So beantragen Sie Ihre Vorsorgekur
Für die Genehmigung Ihrer ambulanten Vorsorgemaßnahme benötigen wir eine ärztliche Verordnung (Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V).
Nutzen Sie für den Antrag bitte unser Online-Formular, das als digitaler Begleitbogen dient.
Sobald uns die ärztliche Verordnung und Ihr vollständig ausgefülltes Online-Formular vorliegen, bearbeiten wir Ihren Antrag weiter.
1. Ärztliche Verordnung einholen
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für eine ambulante Vorsorgemaßnahme in einem anerkannten Kurort ausstellen.
Sollten Sie noch keinen Arzttermin vereinbart haben, können Sie den Vordruck für die ärztliche Anregung einer ambulanten Vorsorgemaßnahme herunterladen.
2. Online-Formular ausfüllen
Öffnen Sie das Online-Formular über den unten stehenden Link. Geben Sie dort Ihren gewünschten Kurort und den Zeitraum an.
Eine Übersicht anerkannter Kurorte erhalten Sie beispielsweise beim Deutschen Heilbäderverband.
Anschließend ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben. Dazu gehören bisherige Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen sowie Anwendungen an Ihrem Wohnort.
3. Dokument hochladen und absenden
Laden Sie die eingescannte oder fotografierte ärztliche Verordnung direkt im Online-Formular hoch und senden Sie das Formular digital ab.
4. Bestätigung und Rückmeldung
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Wir prüfen Ihren Antrag und melden uns so schnell wie möglich mit einer Rückmeldung.
Abrechnung
- Inlandskuren: Die Abrechnung erfolgt in der Regel über den Leistungserbringer (die Kureinrichtung).
- Auslandskuren: Die Abrechnung läuft über das Kunden-Portal. Weitere Informationen finden Sie auf aok.de.
Antrag oder Abrechnung einer von der AOK Rheinland/Hamburg genehmigten ambulanten Vorsorgemaßnahme einreichen
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