Die AOK Hessen bezuschusst Gesundheits-Apps

Inhalte im Überblick
Bis zu 400 Euro für Gesundheits-Apps
Die AOK Hessen bietet im Rahmen einer Zusatzleistung die Kostenerstattung für ausgewählte Gesundheits-Apps und bezuschusst diese mit bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr.
Diese Gesundheits-Apps sind bei der AOK Hessen erstattungsfähig:
Digitale Sehübungen zur Therapie von Amblyopie bei Kindern - zum Beispiel Caterna
Aussprachetraining für Kinder - zum Beispiel neolexon
Digitaler COPD Begleiter - zum Beispiel Breathment
Umgang mit Neurodermitis - zum Beispiel Nia
Physiotherapie für den Rückenbereich
Demenzprävention und -therapie - zum Beispiel memodio
Zyklustracker zur Bestimmung fruchtbarer Tage - zum Beispiel OvulaRing
So funktioniert die Kostenerstattung
- 1. Arztbesuch: Sprechen Sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch mit Ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin.
- 2. Verordnung: Bei einer medizinischen Notwendigkeit erhalten Sie eine ärztliche Empfehlung bzw. Verordnung. Hinweis: Die Gesundheits-App wird nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.
- 3. Download: Anschließend laden Sie sich die erforderliche App im jeweiligen App-Store runter. Melden Sie sich mit Ihren Daten an und nutzen Sie die gewünschten Funktionen.
- 4. Rechnung: Reichen Sie die Rechnung für die entsprechende Gesundheits-App und die erforderliche ärztliche Empfehlung/ Verordnung bei der AOK Hessen ein.
- 5. Erstattung: Danach erfolgt die Erstattung auf Ihr Bankkonto
Reichen Sie Ihre Dokumente ein
Schicken Sie uns die Rechnung sowie die ärztliche Verordnung oder Empfehlung unter Angabe Ihrer Bankverbindung über unser Onlineportal oder die App „Meine AOK“, über unser Kontaktformular oder per Post an „AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau“ zu.
DiGAs: Sinnvolle Ergänzung zur Behandlung
Ergänzend zu den digitalen Gesundheits-Apps gibt es sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Dabei handelt es sich um vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Gesundheits- und Medizin-Apps oder Webanwendungen, die unter bestimmten Voraussetzungen ärztlich verordnet werden. Die Verordnung reichen Sie bei der AOK Hessen ein und erhalten einen Freischaltcode für die entsprechende App. Entscheidend ist, dass die jeweilige Anwendung im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet ist und die dort definierten Kriterien erfüllt.
Im DiGA-Verzeichnis finden Sie Anwendungen, die auf Rezept verschrieben werden können.
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