Baby-Bonus der AOK Hessen
Ihr Baby kommt – wir sind da. Mit dem neuen Baby-Bonus-Programm begleiten wir junge Familien von Anfang an: Bis zu 100 Euro Gesundheitszuschuss für die schönsten gemeinsamen Erlebnisse im ersten Lebensjahr.

Inhalte im Überblick
Der Baby-Bonus der AOK Hessen
Mit dem Baby-Bonus profitieren Sie von einem Bonus bis zu 100 Euro zum ersten Geburtstag Ihres Kindes. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen die gesunde Entwicklung Ihres Babys fördern – von Vorsorge bis zur Bewegung.

100 Euro für jedes Baby
Jedes bei der AOK Hessen-versicherte Baby hat Anspruch auf den Baby-Bonus. Die folgenden Leistungen werden über den Baby-Bonus erstattet:
PEKiP (Prager-Eltern-Kind-Programm) DELFI (Denken, Entwickeln, Lieben, Fühlen, Individuell) Babyschwimmen Babymassage
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Keine Anmeldung erforderlich
- Jedes bei der AOK Hessen versicherte Baby hat Anspruch
- Bis zu 100 Euro Zuschuss im ersten Lebensjahr
- Kombinierbar mit dem Kinderbonus
Beispielrechnung
So kann sich der Baby-Bonus zusammensetzen
Schritt für Schritt zur Teilnahme
Die Laufzeit des Programms umfasst das erste Lebensjahr (0 bis 12 Monate). Weder eine Anmeldung noch eine Kündigung ist erforderlich. So sichern Sie sich 100 Euro zum 1. Geburtstag Ihres Kindes.
- Teilnahmevoraussetzungen: Zum 1. Geburtstag Ihres Kindes sowie zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss eine Versicherung bei der AOK Hessen bestehen.
- Kurs besuchen und Gesundheitsmaßnahme durchführen: Besuchen Sie aus den 4 Angeboten die Kurse Ihrer Wahl (Babymassage, Babyschwimmen, DELFI, PEKiP) und führen Sie die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis einschließlich U6 sowie eine Impfung im ersten Lebensjahr durch.
- Nachweise gebündelt einreichen: Die Gesundheitsmaßnahmen sowie die Privatrechnung vom Kursanbieter laden Sie über das Onlineportal oder die App „Meine AOK“ unter „Dokumente einreichen“ im Baby-Bonus hoch. Alternativ können Sie die Nachweise per Post an „AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau“ schicken.
- Erstattung erhalten: Die Nachweise müssen bis spätestens 3 Monate nach Vollendung des ersten Lebensjahres des versicherten Kindes eingereicht werden. Die Erstattung erfolgt frühestens zum 1. Geburtstag Ihres Kindes bis zu einem maximalen Bonusbetrag von 100 Euro auf das angegebene Konto.
Bitte Nachweise gebündelt einreichen
- Rechnung vom Kursanbieter (auf dieser muss der Name des Kindes sowie das Durchführungsdatum erkennbar sein)
- Nachweis U1-U6-Untersuchungen im 1. Lebensjahr
- Nachweis einer STIKO-Impfung im 1. Lebensjahr
Alle Unterlagen auf einen Blick
Alle Informationen rund um den Baby-Bonus finden Sie in unserer Satzung.
Aktualisiert: 02.01.2026
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