Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Voraussetzungen für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Um den Zuschuss zur Wohnraumanpassung zu erhalten, muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Auch pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Zudem muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Maßnahme ermöglicht die häusliche Pflege überhaupt erst.
- Sie erleichtert die Pflege erheblich.
- Sie stellt die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wieder her.
Pflegeberatung hilft weiter
Benötigen Sie Hilfe beim Antrag oder grundlegend eine Erstberatung zum Thema Pflege. Die AOK PLUS steht Ihnen in schwierigen Situationen zur Seite. Wir beraten und informieren Sie. Vor allem aber möchten wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen für Ihre ganz persönliche Situation entwickeln.
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Weitere Informationen zur Wohnraumanpassung

Wohnungsumbau für die Pflege
Muss für die Pflege zu Hause der Wohnraum angepasst werden, unterstützt das die AOK mit Zuschüssen. Das sind die Voraussetzungen.
Hinweis zur Pflegeberatung
Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.
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