Nachbarschaftshilfe: Antrag und Erstattung
So läuft die Nachbarschaftshilfe bei Ihrer AOK ab
Die Nachbarschaftshilfe ist ein Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden. Die Aufwände dafür können Sie im Rahmen des Entlastungsbetrags abrechnen. Möchten Sie Nachbarschaftshilfe nutzen, wenden Sie sich direkt an Ihre AOK. Ihre AOK informiert Sie, ob die Nachbarschaftshilfe gegebenenfalls im Vorfeld beantragt werden muss, Ihre Nachbarschaftshilfe eine Anerkennung benötigt und wie Sie sich die Aufwände erstatten lassen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihrer AOK beraten Sie über alle Voraussetzungen, die für die Erstattung der Nachbarschaftshilfe notwendig sind. Kontaktieren Sie Ihre AOK dafür auf folgenden Wegen:
- Telefonisch,
- online mit einer persönlichen Nachricht über das Onlineportal „Meine AOK“ oder
- persönlich bei Ihrer AOK vor Ort.
Verhinderungspflege als Alternative
Ist die private Pflegeperson im Urlaub, stundenweise abwesend oder aufgrund von Krankheit verhindert, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Bekannte, andere ehrenamtliche Personen oder Hilfsdienste können die stundenweise Betreuung übernehmen. Diese Leistungen steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten dafür. Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie hier.
Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe für die Pflege
Mit der Nachbarschaftshilfe können Sie sich von Ehrenamtlichen im Alltag unterstützen lassen. Welche Kosten die AOK übernimmt, lesen Sie hier.
Voraussetzung für die Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshelfer und -helferinnen müssen je nach Bundesland verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Alle Infos finden Sie hier.
Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?
Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
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