Nachbarschaftshilfe: Antrag und Erstattung

Die Nachbarschaftshilfe ist in den meisten Bundesländern ein anerkanntes Unterstützungsangebot bei der häuslichen Pflege. Entstehende Kosten können Sie sich von der Pflegekasse erstatten lassen. Voraussetzungen und Abrechnung unterscheiden sich allerdings je nach Bundesland. Alle Informationen rund um die Kostenerstattung erhalten Sie hier.

So läuft die Nachbarschaftshilfe bei Ihrer AOK ab

Die Nachbarschaftshilfe ist ein Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden. Die Aufwände dafür können Sie im Rahmen des Entlastungsbetrags abrechnen. Möchten Sie Nachbarschaftshilfe nutzen, wenden Sie sich direkt an Ihre AOK. Ihre AOK informiert Sie, ob die Nachbarschaftshilfe gegebenenfalls im Vorfeld beantragt werden muss, Ihre Nachbarschaftshilfe eine Anerkennung benötigt und wie Sie sich die Aufwände erstatten lassen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihrer AOK beraten Sie über alle Voraussetzungen, die für die Erstattung der Nachbarschaftshilfe notwendig sind. Kontaktieren Sie Ihre AOK dafür auf folgenden Wegen:

Verhinderungspflege als Alternative

Ist die private Pflegeperson im Urlaub, stundenweise abwesend oder aufgrund von Krankheit verhindert, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Bekannte, andere ehrenamtliche Personen oder Hilfsdienste können die stundenweise Betreuung übernehmen. Diese Leistungen steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten dafür. Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie hier. 

Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe für die Pflege

Mit der Nachbarschaftshilfe können Sie sich von Ehrenamtlichen im Alltag unterstützen lassen. Welche Kosten die AOK übernimmt, lesen Sie hier.

Voraussetzung für die Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshelfer und -helferinnen müssen je nach Bundesland verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Alle Infos finden Sie hier.

Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?

Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 21.08.2026

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