Qualität kommt von Erfahrung

Bei Krankenhausbehandlungen spielen die sogenannten Mindestmengen eine wichtige Rolle. Doch was wird darunter verstanden und warum kommt ihnen diese Bedeutung zu? Wir versuchen uns in Aufklärung.
Was sind Mindestmengen?

Je mehr Erfahrung jemand in einem bestimmten Bereich hat, desto besser ist er wahrscheinlich darin. Dieser Grundsatz gilt auch in der Medizin und kommt direkt den Patientinnen und Patienten zugute. Denn über je mehr Erfahrung die Ärztinnen und Ärzte verfügen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer hohen Behandlungsqualität. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber entschieden, dass ein bestimmtes Maß an Erfahrung vorhanden sein muss, damit ein Krankenhausstandort technisch anspruchsvolle und komplikationsträchtige Behandlung auch durchführen darf. Dies wird jährlich durch die Krankenkassen überprüft.
In 2023 sind Mindestmengen in sieben planbaren Leistungen vorgeschrieben: Lebertransplantationen (20 Fälle pro Jahr), Nierentransplantationen (25), Komplexe Eingriffe an der Speiseröhre (26), Komplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse (10), Stammzellentransplantation (25), Kniegelenk-Totalendoprothese (Kniegelenksersatz) (50) und bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1250 Gramm. Bei letzterem gilt für das Jahr 2023 noch eine Übergangsfrist, in der die Krankenhäuser die Mindestmenge noch nicht erfüllen müssen. Ab 2024 liegt diese dann bei 25 Fällen pro Jahr.
Ebenfalls ab 2024 kommen zwei neue Regelungen hinzu. Dann müssen Krankenhäuser bei Brustkrebs-Operationen 100 Fälle pro Jahr vorweisen können und bei Lungenkrebs-Operationen 75.
Warum gibt es Mindestmengen?
Wie bereits beschrieben, ist der Zusammenhang zwischen einer hohen Fallzahl und einer guten Behandlungsqualität im Krankenhaus erwiesen. Im Blog haben wir das vor ein paar Wochen an den Beispielen Organtransplantation und Krebserkrankungen bereits gezeigt. Am Beispiel des Kniegelenkersatzes hat das Institut für Qualität im Gesundheitswesen eine Untersuchung aller bisher durchgeführten Studien zur Behandlungsqualität durchgeführt und kommt zu dem Schluss, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Menge an durchgeführten Eingriffen und dem Behandlungserfolg bzw. der Wahrscheinlichkeit von Komplikationen besteht. Je mehr Fälle in einem Krankenhaus pro Jahr behandelt wurden, desto seltener traten zum Beispiel Wundinfektionen oder Lungenentzündungen (bis zu sechs Monate nach der Operation) auf. Gleichzeitig waren die Aufenthalte in Kliniken mit einer hohen Fallzahl kürzer und die Lebensqualität der Patienten (z. B. Beweglichkeit) war höher.
Welche Diskussionen gibt es?
Die bisherigen Regelungen zu Mindestmengen sind ein guter Schritt für mehr Behandlungsqualität. Aus Sicht der AOKn sollten die Mindestmengenregelungen aber auf weitere Leistungen ausgeweitet werden, bei denen ein Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Behandlungsqualität wissenschaftlich nachgewiesen werden kann. Das könnten zum Beispiel Operationen bei Darmkrebs, Herzklappen-Implantationen oder Hüftprothesen-Implantationen sein.
Dazu kommt, dass die festgelegten Mindestmengen aus Sicht der AOKn noch zu gering sind und ebenfalls noch zu häufig von Klinikstandorten durchgeführt werden, welche die geforderten Fallzahlen gerade so erreichen, beispielsweise bei Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse. Ein weiterer Spezialisierungs- und Konzentrationsprozess durch die Anhebung der Mindestmengen wäre ein Gewinn für die Behandlungsqualität der Patienten.
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