Antrag: Kostenerstattung von Gesundheitskursen
Ihr Engagement für Gesundheit lohnt sich! Übermitteln Sie uns Ihren Kursnachweis digital und wir kümmern uns um dem Rest.
Voraussetzungen:
- Bei einer Kursteilnahme von mindestens 80 % kann die Gebühr von bis zu 80 Euro pro Kurs erstattet werden.
- Pro Kalenderjahr sind maximal zwei Erstattungen möglich. Maßgeblich für die Zuordnung zum Jahr ist der Kursstart.
- Hier können Sie selbst prüfen, ob der gewählte externe Präventionskurs durch die zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifiziert wurde.
- Als Alternative können Sie sich ggf. einen kostenfreien Kurs aus unseren AOK-Gesundheitsangeboten aussuchen.
Halten Sie für das Ausfüllen des Antrages folgende Informationen bereit
- Name, Anschrift und Versichertennummer der behandelten/betreffenden Person
- Bankverbindung für die Erstattung
- Angaben zum Kurs:
- Rechnung der Kurserstattung
- Name, Vorname des Kursleiters
- Kurstitel und Kursnummer
Aktualisiert: 23.09.2025
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