Antrag: Kostenerstattung von Gesundheitskursen

Ihr Engagement für Gesundheit lohnt sich! Übermitteln Sie uns Ihren Kursnachweis digital und wir kümmern uns um dem Rest.

Voraussetzungen:

  • Bei einer Kursteilnahme von mindestens 80 % kann die Gebühr von bis zu 80 Euro pro Kurs erstattet werden. 
  • Pro Kalenderjahr sind maximal zwei Erstattungen möglich. Maßgeblich für die Zuordnung zum Jahr ist der Kursstart.
  • Hier können Sie selbst prüfen, ob der gewählte externe Präventionskurs durch die zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifiziert wurde.
  • Als Alternative können Sie sich ggf. einen kostenfreien Kurs aus unseren AOK-Gesundheitsangeboten aussuchen.

Halten Sie für das Ausfüllen des Antrages folgende Informationen bereit

  • Name, Anschrift und Versichertennummer der behandelten/betreffenden Person
  • Bankverbindung für die Erstattung
  • Angaben zum Kurs:
    • Rechnung der Kurserstattung
    • Name, Vorname des Kursleiters
    • Kurstitel und Kursnummer
Aktualisiert: 23.09.2025

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