Hautkrebs-Screening bleibt und wird bei Bedarf angepasst

AOK will Leistung für gefährdete Versicherte erhalten
„Wir wollen diese Leistung möglichst beibehalten, weil wir glauben, dass sie für Betroffene sinnvoll ist“, sagte Vorstandschef Olaf Woggan. Angesichts der Zweifel, die die Finanzkommission Gesundheit bei ihren Einsparempfehlungen für das Thema Hautkrebs-Screening aufgeworfen habe, werde die Gesundheitskasse aber Anpassungen vornehmen, wenn das notwendig sei. Vorstellbar sei etwa, dass Hausärzte bestimmte Patientinnen und Patienten für das Screening empfehlen und zu einem Hautarzt überweisen. Zu diesen Menschen könnten Versicherte mit vielen Muttermalen gehören, solche mit gehäuftem Hautkrebs in der Familie, mit geschwächtem Immunsystem oder jene, die viel im Freien arbeiten.
Pro Jahr nehmen rund 20.000 Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven das Hautkrebs-Screening in Anspruch. Die weitaus meisten gehören zu der Gruppe der über 35-Jährigen, die alle zwei Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf die Hautkrebs-Untersuchung haben. Bei der AOK ist diese Untersuchung auch einmal jährlich möglich. Bis zu 15 Prozent der Versicherten haben den Hautcheck als Satzungsleistung der AOK Bremen/Bremerhaven in Anspruch genommen – sie ist schon ab 15 Jahre möglich. Die Satzungsleistung sieht ausdrücklich vor, dass bei den Versicherten Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine drohende Erkrankung hinweisen müssen.
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