Öffentliche Mahnung

Öffentliche Bekanntmachung Selbstzahler

Die für März 2025 an die AOK Bayern zu zahlenden Beiträge für Selbstzahler (Freiwillige Mitglieder, Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, Rentenantragsteller und Schwangere, deren Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 SGB V erhalten bleibt, sowie die in § 250 Abs. 1 SGB V genannten Personen) zur Kranken- und Pflegeversicherung waren am 15.04.2025 fällig (§ 23 Abs. 1 SGB IV, § 23 der Satzung der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, § 9 der Satzung der AOK Bayern - Pflegekasse). Falls noch nicht geschehen, bitten wir die Beiträge inklusive der angefallenen Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV und Mahngebühren innerhalb einer Woche zu bezahlen, da sie sonst unter Berechnung von Vollstreckungskosten eingezogen werden müssen.

Dieser Aushang gilt als Mahnung nach Art. 23 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.

München, den 16.04.2025

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Pflegekasse der AOK Bayern
Bereich Arbeitgeber und Versicherte

Veröffentlichung am: 16.04.2025

Öffentliche Bekanntmachung GSV-Beitrag

Die für April 2025 an die AOK Bayern zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage sowie Beiträge zu den Ausgleichskassen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz waren am 28.04.2025 fällig (§ 23 Abs. 1 SGB IV, § 23 der Satzung der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, § 9 der Satzung der AOK Bayern - Pflegekasse). Falls noch nicht geschehen, bitten wir die Beiträge inklusive der angefallenen Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV und Mahngebühren innerhalb einer Woche zu bezahlen, da sie sonst unter Berechnung von Vollstreckungskosten eingezogen werden müssen.

Dieser Aushang gilt als Mahnung nach Art. 23 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.

München, den 29.04.2025

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Pflegekasse bei der AOK Bayern
Bereich Arbeitgeber und Versicherungen

Veröffentlichung am: 29.04.2025

Aktualisiert: 31.01.2025

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