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Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.

Guten Tag, ich bin Ihre virtuelle Unterstützung und helfe Ihnen gerne bei Fragen rund um Minijobs, sowie der Beschäftigung von Studierenden und Praktikanten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Chatbot keine personenbezogenen Daten erfasst werden. Was kann ich für Sie tun?

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Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2026 – Minijobs

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