Thema

Unständige Beschäftigung

Eine unständige Beschäftigung dauert weniger als eine Woche. Für Beschäftigte gibt es dabei Besonderheiten in der Sozialversicherung. Es kommt unter anderem darauf an, ob eine unständige Beschäftigung berufsmäßig (Personengruppenschlüssel „118“) oder nicht berufsmäßig (Personengruppenschlüssel „117“) ausgeübt wird.

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    SV-Beiträge und Rechengrößen 2026

    Höhere Entgeltgrenzen und Rechengrößen: Mit welchen Werten Sie in der SV im Jahr 2026 rechnen müssen.
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    09.12.2025 | PV-Nachweis Elterneigenschaften

    Update zum digitalen Verfahren

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