Meldung zur Sozialversicherung
Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle wichtigen Daten über die Versicherten. Die Meldungen sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar.
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Passende Informationen zum Thema Meldung zur Sozialversicherung
Meldung von unständigen Beschäftigungen
Zur Vereinfachung können Arbeitgeber die Beschäftigungszeiten von unständig Beschäftigten in einer An- und Abmeldung zusammenfassen.
Mehr erfahrenAbrechnung und Meldungen bei Kurzarbeit
Für die Dauer von Kurzarbeit sind bei der Entgeltabrechnung zusätzliche Aufzeichnungspflichten gesetzlich geregelt. Auch bei der Übermittlung von Entgeltmeldungen gibt es Besonderheiten.
Mehr erfahrenSozialversicherungspflicht und ‑freiheit
Beschäftigte und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.
Mehr erfahrenPersönlicher Ansprechpartner