Fördermaßnahmen der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen

Ein Versorgungsprojekt der AOK PLUS

Wer sind die Partner/Träger/Initiatoren des Projekts?

Logo: Stadt.Land.Gesund.

Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf…

Welchem Problem in der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen widmet sich das Projekt?

Unzureichende Bereitschaft von Ärzten, sich in ländlichen und (drohend) unterversorgten Gebieten niederzulassen.

Welchen Lösungsansatz verfolgt das Projekt?

Sachsen: Bei Praxisneugründung beziehungsweise Praxisübernahme wird eine Förderpauschale in Höhe von 60.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro (priorisierte Förderung, um Ärzte gezielt in eine Region zu bringen) gewährt. Bei Gründung einer Zweigpraxis beträgt die Pauschale maximal 6.000 Euro. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe des Durchschnitts der Vergleichsgruppe gewährt. Mit 1.500 Euro im Monat werden Weiterbildungspraxen gefördert, die einen Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… oder eine Ärztin in Weiterbildung in Vollzeit beschäftigen. Einen Weiterbildungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten Praxen für "Allgemeinmedizin-Quereinsteiger" in Vollzeit für sechs bis 24 Monate. Einen Gehaltszuschlag von 7.500 Euro pro Monat gibt es für eine Vollzeitstelle "Hausarzt auf Probe" für maximal 18 Monate. Finanziert wird außerdem ein Zuschlag in Höhe von 200 Euro pro Monat zur Fortbildung als Nichtärztliche Praxisassistenten, sogenannte "NäPA-Fortbildung". Die Dauer der Förderung ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Ärzte über 65 Jahre können einen Sicherstellungszuschlag Sicherstellungszuschläge zur vertragsärztlichen Vergütung können an Ärzte in den Fällen… zur Aufrechterhaltung der vertragsärztlichen Tätigkeit in Höhe von 1.500 Euro pro Quartal erhalten. Darüber hinaus wird die Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen mit einer Einmalpauschale von 50.000 Euro als Anschubfinanzierung zur SPV-Teilnahme bei vollem Versorgungsauftrag gefördert.

Thüringen: Bei Praxisneugründung beziehungsweise Praxisübernahme wird eine Förderpauschale in Höhe von 60.000 Euro, bei Gründung einer Zweigpraxis von maximal 15.000 Euro gewährt. Bestehende Praxen, die über das durchschnittliche Aufgabealter hinaus bestehen, werden mit 1.500 Euro pro Quartal gefördert. Gewährt werden außerdem Sicherstellungszuschläge als Vergütungszuschlag in Höhe von zehn Prozent der durchschnittlichen Versicherten-/Grundpauschale. Gezahlt wird der Zuschlag, wenn die durchschnittliche Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. bei 120 Prozent und höher liegt.

Was haben die Versicherten davon?

Sicherstellung der ambulanten Versorgung

Was ist die Aufgabe der AOK in dem Projekt?

Mitglied in den Gremien sowie Finanzierung

Wo wird das Projekt aktuell umgesetzt?

Sachsen und Thüringen

Wie viele Beteiligte (Versicherte/Ärzte/Fachkräfte) gibt es aktuell? Wie viele könnten in der Zukunft erreicht/eingebunden werden?

Keine Angabe

Seit wann, und gegebenenfalls bis wann, läuft das Projekt?

Zurzeit ist kein Projektende vorgesehen.

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