Wer bestimmt den Verwaltungsrat?

Alle sechs Jahre werden die Verwaltungsräte der gesetzlichen Sozialversicherungen neu zusammengesetzt. Dazu sind unterschiedliche Verfahren vorgesehen.

In der Sozialwahl In der Sozialwahl werden die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger ermittelt. Die… entscheiden Versicherte und Arbeitgeber über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger, also auch der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die freien und geheimen Wahlen finden alle sechs Jahre statt – zuletzt 2017. Mit rund 51 Millionen Wahlberechtigten ist die Sozialwahl nach der Europa- und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Versicherte und Arbeitgeber wählen die Vertreter ihrer Gruppe getrennt. Gewerkschaften, selbstständige Arbeitnehmervereinigungen, Arbeitgebervereinigungen sowie deren Verbände erstellen die Vorschlagslisten. Daneben können unter bestimmten Voraussetzungen Versicherte und Arbeitgeber "freie Listen" einreichen.

Die Sozialwahl ist entweder eine Urwahl mit Wahlhandlung (ausschließlich Briefwahl) oder eine Friedenswahl ohne Wahlhandlung:

Eine Friedenswahl findet statt, wenn Versicherte und Arbeitgeber jeweils nur eine Vorschlagsliste einreichen oder auf mehreren Listen insgesamt nicht mehr Bewerber stehen, als gewählt werden können. Mit Ablauf des Wahltermines gelten diese Kandidaten dann als gewählt.

Bei einer Urwahl richtet sich die Anzahl der Sitze einer Liste im Verwaltungsrat nach ihrem Stimmenanteil.

Über die Verwaltungsräte der elf AOKs wird wie bei den meisten anderen Sozialversicherungsträgern fast immer in einer Friedenswahl entschieden. Die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Sozialwahl nehmen die Sozialpartner vor. Das sind auf der Versichertenseite in erster Linie die Gewerkschaften und auf der Arbeitgeberseite Verbände wie beispielsweise die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).