Gesetz für Primärarztversorgung in Planung

Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, Anfang 2026 einen Gesetzentwurf zu präsentieren, der in der ambulanten Versorgung ein Primärarztsystem einführen soll. Dabei sollen sogenannte Primärversorgungspraxen als verlässlicher Anlaufpunkt fungieren, über die der Zugang zu Fachärztinnen und -ärzten gesteuert wird.

Eine Hausärztin berät eine ältere Patientin im Gespräch.

Ziel des im Koalitionsvertrag festgelegten Reformvorhabens ist es, in der ambulanten Versorgung eine bedarfsgerechtere Patientensteuerung zu ermöglichen und vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen. Doch auch wenn das Ziel der besseren Patientensteuerung nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) von vielen geteilt werde, sei die konkrete Ausgestaltung sehr komplex, so der Parlamentarische Staatssekretär im BMG Tino Sorge im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Bis Ende des Jahres werde daher eine Lösung noch nicht auf dem Tisch liegen. Eine ungeklärte Frage sei beispielsweise, wie mit Patientinnen und Patienten umzugehen sei, die dem Primärarztsystem nicht folgen wollten. Hintergrund der Sitzung war eine Petition des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes mit der Forderung nach einer Stärkung und Weiterentwicklung der hausarztzentrierten Versorgung als freiwilliges Primärarztsystem.

Effizienter und sicherer

Mithilfe eines Primärversorgungssystems sollen Patientinnen und Patienten schneller und sicherer durch die Versorgung geleitet werden. Durch eine effektivere Zusammenarbeit des Praxispersonals sollen die Beitragsgelder der Versicherten effizienter eingesetzt werden. Den Plänen zufolge übernehmen die Primärversorger die Erstbetreuung und entscheiden zusammen mit den Patienten, ob eine weitere fachärztliche Versorgung Die ambulante vertragsärztliche Versorgung ist unterteilt in eine hausärztliche und eine… erforderlich ist. Bestimmte Facharztgruppen wie etwa Zahnärzte, Gynäkologinnen und Gynäkologen oder Augenärzte sollen aus dem Primärversorgungssystem aber ausgeklammert werden, so dass sie weiterhin direkt kontaktiert werden können

AOK legt eigenes Konzept vor

Ergänzend zu den bislang bekannten Eckpunkten des BMG veröffentlichte der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverband bereits im Sommer sein Konzeptpapier „Von Anfang an gut versorgt: Eckpunkte für eine Primärversorgung Unter Primärversorgung wird die gesundheitliche Grundversorgung und Beratung verstanden, in der auch… in Deutschland“. „Kernelement unseres Konzepts sind Primärversorgungspraxen als ein gut erreichbarer und verlässlicher Anlaufpunkt für Patientinnen und Patienten“, sagte die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, anlässlich der Veröffentlichung des Konzeptes. Ausnahmen beim Überweisungsvorbehalt sollen demzufolge für Kinder- und Jugendarztpraxen, für die Frauenheilkunde sowie für chronisch Kranke und Früherkennungsuntersuchungen gelten.

Trotz kontroverser Diskussionen innerhalb der Ärzteschaft zur genauen Ausgestaltung begrüßt die Bevölkerung mehrheitlich die Einführung eines Primärversorgungssystems. Das belegt unter anderem eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. Die repräsentative Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Bevölkerung stimmt mit 55 Prozent dem Vorschlag zu, dass Facharzttermine nur nach Überweisung vergeben werden sollen, wobei Termine bei Zahn-, Frauen- und Kinderärzten davon ausgenommen wären. 79 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass ihnen ein fester Ansprechpartner wichtig sei, der ihnen bei allen gesundheitlichen Anliegen zur Seite stehe und sie bei Bedarf durch das Gesundheitssystem lotse. Bei Menschen ab 60 Jahren lag dieser Anteil sogar bei 84 Prozent.