Niemeyer zum KHAG: Die Essenz muss stimmen

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) sagt die Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland:
„Zu den vorgesehenen Neuerungen der Krankenhausreform wird durch den vorgelegten Entwurf nun Klarheit geschaffen. Gut ist zum einen, dass der Bund erkannt hat, die Transformationskosten zur Modernisierung der Krankenhäuser zu übernehmen und deren Finanzierung mit Steuermitteln – und eben nicht bloß zu Lasten der Beitragszahlenden zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – zu finanzieren. Ebenso auch der Aufschub bei der Umsetzung der Vorhaltekostenfinanzierung. Damit kann eine Korrektur einer weiter bestehenden Fallfixierung erfolgen. Leider ist auch zu sehen, dass das KHVVG in seiner Absicht für mehr Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… und Patientenschutz deutlich verwässert wird. So war ein Katalog an Ausnahmeregelungen bei den Vorgaben zur Qualität nicht das Ziel."