GKV-Finanzierungsreform: Gesetzentwurf sozial unasgewogen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland kritisiert Gesetzentwurf zur GKV-Finanzierungsreform und fordert Nachbesserungen.
Zum beschlossenen Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (BStabG) sagt die Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Dr. Martina Niemeyer:
„Wir sehen mit großer Sorge, dass der gute erste Aufschlag zur Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung nun aus dem Lot geraten ist. Denn während die zusätzlichen Belastungen für die Beitragszahlenden – sprich Versicherte und Arbeitgeber - steigen und der Bund sogar zu deren Lasten spart, werden an anderer Stelle die guten Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zur Rückkehr zu einer zielführenden einnahmenorientierten Ausgabenpolitik nicht berücksichtigt. Der beschlossene Gesetzesentwurf ist damit sozial unausgewogen. Denn alle müssen ihren Beitrag leisten. Wir erwarten, dass die notwendigen Korrekturen im parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden.“