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Sektoren smart verzahnen

22.11.2023 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Die Überwindung der strikten Trennung zwischen stationären und ambulanten Bereichen im Gesundheitswesen gehört seit vielen Jahren zur politischen Agenda und findet sich auch wieder im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Allerdings ist der Gesetzgeber bei der Schaffung integrierter und sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen bislang wenig vorangekommen.

Die Planungs- und Finanzierungshoheit bei der Bedarfs- und Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… liegt noch immer bei den traditionell zuständigen Akteuren, bei deren Entscheidungen sektorenübergreifende Erwägungen weitgehend bedeutungslos sind. Ähnlich ernüchternd fällt die Bilanz von kollektiv- und selektivvertraglich orientierten Steuerungsansätzen zur Etablierung einer sektorenübergreifenden Versorgung aus. Aus Sicht der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… muss die Versorgung so gestaltet werden, dass sie dort ankommt, wo sie benötigt wird. Für alle Bürgerinnen und Bürger muss ein guter Zugang zu einer gleichermaßen qualitativ hochwertigen, sicheren und wirtschaftlichen Versorgung sichergestellt werden, die sich an den Bedarfen der Patientinnen und Patienten orientiert. Dafür müssen die Gesundheitsangebote – im Bereich der ambulanten und stationären Versorgung, aber auch in der Rehabilitation Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen,… und Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… – vor Ort besser abgestimmt werden und die Beteiligten müssen besser kooperieren.

In der Realität erleben viele erkrankte und pflegebedürftige Menschen sowie deren Familienangehörige oftmals ein Chaos in den Versorgungsabläufen, weil teilweise die Kommunikation und Zusammenarbeit der Behandelnden fehlt. Eine qualitätsorientierte Verzahnung scheitert dabei häufig an starren Sektorengrenzen. Neben derartigen Qualitätsaspekten sind auch die ökonomischen Auswirkungen für Patientinnen und Patienten relevant. Eine bedarfsgerechte Versorgung im geeignetsten Sektor impliziert auch den effizienten Einsatz von Ressourcen, da idealerweise Über-, Unter,- und Fehlversorgung und damit einhergehende Kosten vermieden werden. Eine effizientere Mittelverwendung ist letztlich entscheidend für den Erhalt unseres solidarisch finanzierten Gesundheitssystems.

Die AOK fordert daher, dass Versorgungsplanung und Sicherstellung sich nicht mehr an Sektorengrenzen, an Arztsitzen und Bettenzahlen orientieren dürfen, sondern an Versorgungsaufträgen und Leistungskomplexen. Eine Weiterentwicklung in diese Richtung setzt voraus, dass die regionale Handlungsfähigkeit gestärkt wird. Auf Bundesebene soll deshalb ein neuer Rahmen geschaffen werden, der es ermöglicht, die konkreten Versorgungsbedarfe vor Ort zu formulieren und zu gestalten. Wichtig dabei ist, die Notfallversorgung neu auszurichten, die ländliche Versorgung mit Gesundheitszentren zu sichern sowie koordinierte und spezialisierte Leistungen im stationären Bereich anzubieten. Daneben muss Versorgung digital besser organisiert werden. Vor dem Hintergrund des Ärztemangels in ländlichen Regionen, der demografischen Entwicklung in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie der steigenden Versorgungskosten ist schnelles Handeln erforderlich. Dass der Gesetzgeber schnell han­deln kann, zeigt die Corona-Pandemie.