Pressemitteilung

Neue Mindestmengen-Transparenzkarte 2026

07.01.2026 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 3 Min. Lesedauer

Mehr Austausch und Kooperation durch Mindestmengen in Kliniken in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Ärzte führen deine Operation durch.

Krankenhausmindestmengen sind ein zentrales Instrument, um die Behandlungsqualität und Patientensicherheit in deutschen Klini-ken zu stärken. Besonders deutlich zeigt sich die Wirkung dieser Regelungen auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland: Die aktuelle AOK-Mindestmengen-Transparenzkarte 2026 belegt, dass sich komplexe Eingriffe zunehmend auf routinierte Krankenhäuser kon-zentrieren.

Hintergrund dieser Entwicklung ist die erneute Anhebung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Mindestmengen. Auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland dürfen nur jene Kliniken bestimmte Eingriffe durchführen, die die geforderten Fallzahlen realistisch erreichen können. Dadurch wird sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten von einer hohen Routine und Expertise der behandelnden Teams profitieren.

Ein Beispiel liefert die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen: Während in diesem Jahr noch 51 Standorte in Rheinland-Pfalz und 12 im Saarland an der Versorgung beteiligt sind, wird sich die Zahl der operierenden Einrichtungen bis 2026 auf 46 (und weiterhin 12) reduzieren. Diese Konzentration der Eingriffe an spezialisierten Standorten trägt maßgeblich zur weiteren Qualitätssteigerung in der medizinischen Versorgung bei.

14 Kliniken dürfen 2026 Herztransplantationen durchführen

Die Mindestmengen-Transparenzkarte verzeichnet 2026 auch eine zusätzliche Indikation, zu der der Gemeinsame Bundesausschuss bereits 2023 eine neue Mindestmengen-Regelung beschlossen hat: Für Herztransplantationen gilt ab 2026 eine jährliche Mindestmenge von 10 Eingriffen pro Krankenhausstandort. Die aktuelle Karte enthält für die Region Rheinland-Pfalz/Saarland derzeit keine Klinik-Standorte, die diese Vorgabe erfüllen.

Kooperationen und Austausch als positive Folge der Mindestmengenregelung

„Wir sehen, dass die Mindestmengenregelungen nicht nur zur Qualitätssteigerung führen, sondern auch den Austausch zwischen den Leistungserbringern fördern“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. „Kliniken gehen verstärkt in den Dialog, auch untereinander, bilden Kooperationen und Netzwerke - insbesondere auch sektorenübergreifend wie beispielsweise mit spezialisierten Zentren. Das ist aus unserer Sicht eine sehr positive und zukunftsgerichtete Entwicklung.“

Ein weiterer Grund für die rückläufige Zahl an Standorten in Rheinland-Pfalz und im Saarland liegt auch in den jüngsten Krankenhausfusionen bzw. -übernahmen. Hierdurch können medizinische Strukturen gebündelt und zusätzlich eine bessere Auslastung erreicht werden. Diese Konzentrationsprozesse tragen dazu bei, dass weniger Kliniken die geforderten Mindestmengen eigenständig erbringen, zugleich aber die Behandlungsqualität insgesamt steigt.

AOK sieht positive Perspektive für die Versorgungsqualität

„Mindestmengen schaffen Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… und sie fördern zugleich den notwendigen Dialog zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen“, betont Niemeyer. „Wir begrüßen, dass sich die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zunehmend vernetzen. Dies stärkt die Versorgung in der Fläche und bietet Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit.“

Zum Hintergrund

Die „Transparenzkarte“ informiert bereits seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zu den besonders schwierigen und risikoreichen Behandlungen, für die aktuell vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebene Mindestmengen gelten. Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine Behandlungserlaubnis für das Folgejahr erteilen. In der AOK-Karte sind die gemeldeten Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzten. Denn eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen. Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern dort nach Eingabe einer relevanten Behandlung in der Krankenhaussuche angezeigt.

1 passender Download

  • Mindestmengen-Transparenzliste 2026 Rheinland-Pfalz und Saarland

    Format: PDF | 5 MB

Ihr Ansprechpartner und Pressekontakt

Porträt: Jan Rößler, Pressesprecher AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Pressesprecher

Jan Rößler

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

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