Pressemitteilung

Auch pflegende Angehörige brauchen eine Auszeit

30.06.2025 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2 Min. Lesedauer

Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ zusammengefasst, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann. Dies erleichtert die Pflege zu Hause, insbesondere wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen.

Eine Frau im Mantel und mit umgehängter Tasche trinkt in der Küche stehend noch rasch eine Tasse Kaffee.
Eine Frau trinkt noch rasch eine Tasse Kaffee.

Der gemeinsame Jahresbetrag für Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege Ist eine Pflegeperson etwa wegen Erholungsurlaub oder Krankheit an der Pflege gehindert, übernimmt… erleichtert ab 1. Juli 2025 die Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… zu Hause.

Wer Angehörige oder nahestehende Menschen zu Hause pflegt, braucht ab und an eine Auszeit. Dazu gibt es die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Bisher galten unterschiedliche Regelungen, die die Inanspruchnahme und eine Kombination dieser Leistungen erschwert haben. Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nun zu einem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ zusammengefasst, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann.

Die wichtigsten Eckpunkte der Neuerungen im Überblick:

  • Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege beträgt ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr.
  • Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang… entfallen.
  • Die Vorrausetzung von mindestens sechs Monaten häuslicher Pflege vor Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt.
  • Verhinderungspflege kann nun auch für bis zu acht Wochen pro Jahr beansprucht werden. Bislang war dies nur für sechs Wochen möglich.

Beratung rund um die Pflege

Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… ist bei Fragen rund um das Thema Pflege immer für ihre Kundinnen und Kunden da. Individuelle Beratung zu Leistungen und Unterstützungsangeboten
erhalten Interessierte in den AOK-Kundencentern oder in den Pflegestützpunkten der jeweiligen Regionen - im Internet.

Ihr Ansprechpartner und Pressekontakt

Porträt: Jan Rößler, Pressesprecher AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Pressesprecher

Jan Rößler

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland