76 Prozent der Kinderkrankentage wurden im Saarland im Jahr 2025 von Frauen genommen
Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass die Betreuung kranker Kinder nach wie vor hauptsächlich Frauensache ist. So wurden im Jahr 2025 im Saarland 76 Prozent aller Kinderkrankentage von weiblichen AOK-Mitgliedern beantragt. Der Anteil der Männer betrug damit nur 24 Prozent.
Der Anteil der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Mitglieder mit mindestens einem Kinderkrankenfall pro Jahr ist im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr im Saarland leicht gestiegen. So meldeten sich 2025 insgesamt 3,7 Prozent aller Frauen und Männer, die bei der AOK versichert sind und Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, mindestens einmal „Kind krank“ bei ihrem Arbeitgebenden. Im 10-Jahresvergleich ist das der Höchststand. Auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall entfielen im Jahr 2025 durchschnittlich 2,5 Tage; Höchstwert je Fall war im Corona-Jahr 2021 mit 3,0 Tagen.
Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tage pro Jahr richtet sich dabei nach der jeweiligen Familiensituation. In einer Familie mit einem Kind hat jedes Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage), bei mehreren Kindern sind es mehr Tage. Die Inanspruchnahme setzt dabei ein ärztliches Attest voraus, eingeführt wurde die Leistung im Jahr 1974.
Kinderkrankentage bieten zwar gesetzlich krankenversicherten Eltern damit die Möglichkeit, zur Betreuung ihrer kranken Kinder der Arbeit fernzubleiben, sie gehen - anders als Krankmeldungen bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit liegt nach der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses dann vor, wenn der Versicherte aufgrund… - aber ab Tag 1 auch mit Lohneinbußen einher. Aktuell haben Eltern bei einem Kinderkrankentag einen gesetzlichen Anspruch auf regulär 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts, der über die Krankenkasse beantragt und ausgezahlt wird. Zudem ist der maximale Brutto-Kinderkrankengeldanspruch pro Tag bei 135,63 Euro gedeckelt und von dem Krankengeld Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld als Entgeltersatz. Es soll den… werden noch Versichertenanteile zu Renten-, Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… - und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
„Dass die Kinderkrankentagen nicht gleichberechtigt aufgeteilt werden, dürfte auch daran liegen, dass Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer. Gerade vor diesem Hintergrund ist es begrüßenswert, dass die zwischenzeitlich von der Bundesregierung im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes vorgeschlagene Kürzung des Kinderkrankengeldes inzwischen vom Tisch ist und so die ohnehin schon bestehenden Ungleichheiten nicht noch weiter erhöht wird. Eltern sollen frei entscheiden können, wer von beiden das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht“, sagt Udo Hoffmann, Beauftragter des Vorstandes der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.