Neu: Pflegenavigator der AOK informiert über Anbieter von häuslichen Beratungsbesuchen
Online-Portal listet rund 19.000 Beratungs-Anbieter bundesweit – 950 davon für Rheinland-Pfalz und das Saarland
Der AOK-Pflegenavigator ist erweitert worden und informiert nun auch über Anbieter von Beratungsbesuchen, die für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld verpflichtend sind. Nach Eingabe der Postleitzahl unter aok.de/pflegeberatungssuche werden ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz in der Nähe angezeigt, die diese Besuche durchführen.
Die regelmäßigen Besuche sind im Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll „zur Verwirklichung… XI für pflegebedürftige Menschen vorgeschrieben, die ohne Zutun eines ambulanten Pflegedienstes zu Hause gepflegt werden und dafür Pflegegeld erhalten. In den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Besuche nach aktueller Rechtlage halbjährlich erfolgen, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Mit der aktuellen Pflegegesetzgebung, die noch nicht in Kraft getreten ist, sollen die verpflichtenden Beratungsbesuchen ab 2026 auch für die Pflegegrade 4 und 5 auf den halbjährlichen Rhythmus umgestellt werden.
„Die Besuche finden meist vor Ort in der häuslichen Umgebung statt, können aber nach dem ersten Besuch zuhause auch bei jeder zweiten Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Termine dienen dazu, den zu Pflegenden und ihren Angehörigen oder Bezugspersonen regelmäßig Hilfestellung und praktische Unterstützung mittels pflegefachlicher Kompetenz anzubieten“, sagt Udo Hoffmann, Beauftragter des Vorstandes der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Dazu gehörten beispielsweise Tipps zu Pflegehilfsmitteln, zur Mobilisation der Pflegebedürftigen, zu den Themen Ernährung und Hygiene sowie zu Entlastungsmöglichkeiten für die pflegenden Personen.
Anbieter der Beratungsbesuche können ambulante Pflegedienste, unabhängige Beratungsstellen, von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen oder von den Kommunen beauftragte Beraterinnen und Berater sein, die über die erforderlichen Kompetenzen im Bereich Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… verfügen. Die Datenbank des Pflegenavigators umfasst insgesamt fast 19.000 Personen und Institutionen bundesweit, die bei der entsprechenden Suche angezeigt werden. In Reinland-Pfalz und Saarland sind 950 tätig. Die AOK und die anderen Pflegekassen rechnen die Kosten für die Beratung direkt mit dem Pflegedienst oder der anerkannten Beratungsstelle ab. Die Pflegebedürftigen müssen also weder Vorauszahlungen leisten, noch eine Rechnung bezahlen. Wer allerdings die Beratungen nicht in den vorgegebenen Intervallen wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.
AOK-Pflegenavigator mit über einer Million Besuche im vergangenen Jahr
Der Pflegenavigator der AOK verzeichnete allein im vergangenen Jahr 1,073 Mio. Besuche von Nutzerinnen und Nutzern. Der Navigator hilft nicht nur bei der Suche nach Anbietern von Beratungsbesuchen, sondern bietet auch Informationen über geeignete Pflegedienste oder Pflegeheime in der Umgebung. Zudem verzeichnet er Einrichtungen für die Tages- und Nachtpflege und Anbieter von Kurzzeitpflege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang… . Neben den Prüfergebnissen zur Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… von rund 800 Pflegediensten in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie über 650 vollstationären Pflegeheimen in dieser Region, ermöglicht er auch einen Vergleich der Kosten der einzelnen Einrichtungen. Ein exklusives Angebot der AOK ist die Kostenschätzungs-Funktion für Pflegedienste: Nutzerinnen und Nutzer können in der Pflegedienst-Suche nach Angabe ihres individuellen Pflegebedarfs ermitteln, welche Kosten ihnen beim jeweiligen Pflegedienst voraussichtlich entstehen werden. „Das ist ein besonderer Service, den man nur beim AOK-Pflegenavigator findet und der für alle Interessierten nutzbar ist – also auch für Versicherte anderer Pflegekassen“, betont Hoffmann.