Pflege effizient stärken
Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) vor mehr als 30 Jahren stellt eine sozialpolitische Errungenschaft dar, die es aufrecht zu erhalten gilt. Die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen ist die Herausforderung der Zukunft.
Wer auf Pflege angewiesen ist, soll auch künftig auf die solidarische Unterstützung durch die SPV bauen können. Damit dies gelingt, muss die Pflege vor Ort mit allen Akteuren organisiert werden. Alle Beteiligten – Bund, Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und -dienste sowie Pflegekassen – müssen hierbei Verantwortung übernehmen. Darüber hinaus gilt es, das an seine Grenzen gekommene System der SPV weiterzuentwickeln sowie die Solidargemeinschaft der Beitragszahlenden vor finanzieller Überforderung zu schützen.
Das Leistungsrecht für die Inanspruchnahme von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit – geregelt im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) – ist sehr umfangreich sowie komplex und daher für Betroffene kaum zu durchschauen. Denkbar ist, unabhängig von der Wohnform und dem Ort der Leistungserbringung ausschließlich abhängig vom jeweiligen Pflegegrad zwei Budgets zur Verfügung zu stellen – ein Basisbudget für Geldleistungen und ein Sachleistungsbudget. So könnte das Leistungsrecht vereinfacht, den pflegebedürftigen Versicherten eine flexiblere und bedarfsgerechtere Nutzung ermöglicht sowie der bestehende Bürokratieaufwand aufgrund kleinteiliger Leistungsangebote reduziert werden. Zudem würde die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt, aber auch die Angehörigen und Pflegekräfte entlastet werden. Die AOK fordert vor diesen Hintergründen seit Jahren die Aufhebung der ambulanten und stationären Sektorentrennung innerhalb der Pflegeversicherung.
Das Versorgungsmodell „Pflege ganz aktiv“ basiert im Bereich der Pflegeversicherung nicht länger auf der Abrechnung vertraglich festgelegter Leistungskomplexe, sondern auf einer pauschalen Stundenvergütung für die drei Leistungskategorien „Pflegerische Versorgung“, „Betreuung“ und „Hauswirtschaftliche Leistungen“. Damit gewinnt der pflegebedürftige Mensch mehr Kompetenzen und Autonomie über seine Versorgung und kann erforderliche Leistungen anhand des individuellen Bedarfs selbstbestimmt zusammenstellen. Ein ganzheitlicher und aktivierender Ansatz: eben „Pflege ganz aktiv“. Darüber hinaus schildern Pflegekräfte, wieder mehr Zeit für die Menschen und ihre Bedürfnisse zu haben.
Das Versorgungsmodell trägt dazu bei, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen – in Zeiten des Fachkräftemangels ein zusätzlich relevanter Aspekt. Die AOK ist Initiator des zunächst befristeten Modellprojekts und begleitet die Umsetzung federführend.
In Rheinland-Pfalz stehen seit dem Jahr 2009 zur wohnortnahen Beratung und Betreuung der zu Pflegenden sowie ihrer Angehörigen insgesamt 135 Pflegestützpunkte zur Verfügung. Mit durchschnittlich 30.000 Einwohnern je Pflegestützpunkt weist das Land bundesweit die höchste Versorgungsdichte aus. Träger der Pflegestützpunkte in der jeweiligen Kommune sind zu gleichen Teilen die Pflege- und Krankenkassen, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Land Rheinland-Pfalz. Von den 135 Pflegestützpunkten administriert die AOK insgesamt 61. Details über die Errichtung, Arbeit und Finanzierung der Stützpunkte sind im Landesrahmenvertrag geregelt. Die Praxis zeigt, dass vielen pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien das Leistungsangebot der Pflegestützpunkte nicht bekannt ist. Häufig äußern sie den Wunsch nach einer Beratung im Rahmen der Leistungsbeantragung und -genehmigung durch die Pflegekasse.
Die Struktur des Pflegeberatungsangebots in Rheinland-Pfalz soll im gemeinsamen Dialog von Landespolitik, Kommunen sowie Kranken- und Pflegekassen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Ziel muss dabei sein, die pflegebedürftigen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und eine flächendeckende Beratung aus einer Hand durch die Kranken- und Pflegekassen anzubieten, ergänzt um eigenständig agierende, kommunale Anlaufstellen für die Beratung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen.
Daneben gilt es, Pflegebedürftigkeit generell zu vermeiden beziehungsweise ihr Fortschreiten mit geeigneten Maßnahmen zu verzögern, damit ältere Menschen länger selbstbestimmt im eigenen „Zuhause“ leben können. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass präventive Interventionen auch in höheren Lebensjahren positive Effekte auf den Erhalt der Selbstständigkeit haben, so zum Beispiel durch gezieltes Training körperlicher Mobilität und geistiger Leistungsfähigkeit, durch soziale Teilhabe und Vermeidung von Einsamkeit oder durch eine gesunde Ernährung. Prävention unterstützt also die Minimierung der Gesundheitsverluste im Alter. Trotz dieser Befundlage ist das Pflegesystem auf physische und psychische Defizite ausgelegt – ein unzureichender Ansatz. Auch bei bereits eingeschränkter Gesundheit oder bestehender Pflegebedürftigkeit muss die Stärkung der physischen, psychischen und sozialen Ressourcen alt werdender Menschen im Vordergrund stehen. Die Prävention muss daher das Ziel einer nachhaltigen Pflegepolitik sein und als politische Querschnittsaufgabe verstanden werden.
Wie bereits unter „Prävention“ angeführt, bedarf es eines umfassenden Ansatzes einer „Public Health Strategie“, um längerfristig die Krankheitslast der Bürgerinnen und Bürger zu senken und gleichzeitig die gesunde, selbstbestimmte Lebenszeit zu verlängern. Darin müssen sich Eckpunkte und Maßnahmen zu einer Präventionsstrategie im Umfeld von Pflegebedürftigkeit einordnen. Für den Erfolg einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung müssen Bund, Länder, Kommunen sowie die Kranken- und Pflegekassen Initiativen ergreifen und in gemeinsamer Verantwortung zusammenarbeiten. Die Versorgungsdaten der Pflegekassen sollten dabei für die kommunale Pflegestrukturplanung genutzt werden, um die verschiedenen Akteure besser miteinander zu verzahnen.
Die Digitalisierung verändert zunehmend den Pflegesektor und verspricht sowohl die Versorgungsqualität als auch die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das heißt die Bedeutung der Digitalisierung muss aus zweierlei Sicht betrachtet werden – vor dem Hintergrund der Stärkung der Gesundheitskompetenz der pflegbedürftigen Menschen, aber auch hinsichtlich der Entlastung des Pflegepersonals aufgrund digitaler Pflegeprozesse. Digitale Technologien, insbesondere im Bereich der Sensorik wie die Erfassung von Vitalparametern und Aktivitäten von Sturzereignissen oder auch die Künstliche Intelligenz zur Spracherkennung, stellen gute Unterstützungsangebote für die Pflegebedürftigen dar, um länger selbstständig und selbstbestimmt im privaten Umfeld leben zu können. Eine größere Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen entlastet im Allgemeinen die beruflich Pflegenden. Um die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen, können Pflegeeinrichtungen bis 2030 bei den Pflegekassen einmalig eine Förderung für beispielsweise die Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung beantragen, die zur Entlastung des Pflegepersonals beiträgt. Eine große Rolle hierbei spielt die digitale Kompetenz der Mitarbeitenden der Einrichtungen, die es zu stärken gilt.
Digitale Kompetenz soll Bestandteil der pflegerischen Ausbildung sein. Für die Förderung digitaler Kompetenzen, möglichst durch eine inhaltliche Integration in die Lehrpläne allgemeinbildender Schulen, will sich die AOK im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Landespolitik stark machen. Digitale Kompetenz muss dabei als Querschnittsthema verstanden werden.
Die Qualität der Versorgung pflegebedürftiger Menschen hängt maßgeblich von den individuellen Umständen, dem Netzwerk an Unterstützungsmöglichkeiten und den Rahmenbedingungen vor Ort ab. Die Versorgungswirklichkeit auf regionaler Ebene zeigt große Unterschiede. Das Wissenschaftliche Institut der AOK hat im Jahr 2025 erneut Daten zur Versorgungsqualität in Pflegeheimen im „Qualitätsatlas Pflege“ auf Basis von Abrechnungsdaten der AOK vorgelegt. Damit lassen sich regionale Unterschiede in der pflegerischen, ärztlichen und therapeutischen Versorgung in Pflegeheimen sowie eine kritische Arzneimittelversorgung und vermeidbare Krankenhausaufenthalte darstellen. Auch in Rheinland-Pfalz zeigen sich deutliche Optimierungsbedarfe bei den genannten Versorgungsthemen. Die Daten des „Qualitätsatlas Pflege“ der AOK sind aktuell und repräsentativ. Daher sollte deren Veröffentlichung genutzt werden, um Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Versorgung von Pflegeheimbewohnenden im Kreis aller an der pflegerischen Versorgung Beteiligten zu diskutieren.
Hinzu kommt die steigende finanzielle Eigenanteilsbelastung der Pflegebedürftigen bei stationärer Unterbringung. Die Einrichtungen sollten als elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge verstanden werden, die keine Aufbürdung von Investitionskosten an Pflegebedürftige und deren Familien zulässt. Die Tragung der Investitionskosten ist zudem neu zu regeln. Sie darf nicht mehr zu Lasten der Beitragszahlenden erfolgen, sondern muss durch die gesamte Gesellschaft getragen werden.
Mit dem Älterwerden der geburtenstarken Generation der Babyboomer wird die Gesellschaft künftig noch einmal mehr belastet werden. Das Ausscheiden dieser Generation aus dem Erwerbsleben wird das Angebot der Pflegekräfte mindern, zugleich ist mittelfristig mit mehr Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf zu rechnen. Vor diesem Hintergrund müssen entsprechende sozialräumliche Strukturen vor Ort, einschließlich der Übernahme von Sorge- und Pflegeaufgaben, neugestaltet werden. Das kann nur in gemeinsamer Verantwortung von Kommune und Pflegekassen gelingen, in der An- und Zugehörige, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Akteure der Gesundheits- und Pflegeversorgung sowie Ehrenamtliche eingebunden werden. Eine so gestaltete neue Sorgekultur kann die Verantwortung für Unterstützung und Pflege wahrnehmen. Sogenannte „Caring Communities“ können der Schlüssel für eine besser organisierte Unterstützung und Pflege vor Ort sein.
Mit dem im Jahr 2023 begonnenen und in 2025 abgeschlossenen Strategieprozess „Sozialräume stärken – Unterstützungsorte schaffen – füreinander sorgen“ mit dem Ziel, das Potenzial des unmittelbaren Lebensraums zu fördern und zu gestalten, wurde durch die Landesregierung ein guter Ansatz zur sozialräumlichen Stärkung geschaffen.
Ziel muss sein, ein selbstbestimmtes Leben im Alter in allen Regionen von Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Erste gute Ansätze liegen vor: Wenn Landespolitik, Kommunen und Pflegekassen sowie alle weiteren Akteure konsequent ihre jeweilige Verantwortung übernehmen und Projekte für Unterstützungsmaßnahmen sowie neue kommunale Strukturen vorantreiben, kann die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Rheinland-Pfalz gesichert und ausgebaut werden.
Um der steigenden Verunsicherung bei Pflegebedürftigen, Angehörigen, Einrichtungen und deren Fachkräften wie auch den Beitragssatzzahlenden entgegenzuwirken, sind aus Sicht der AOK folgende Maßnahmen umzusetzen:
- die Flexibilisierung und Entbürokratisierung des Leistungsrechts durch Schaffung eines Basisbudgets für Geld- und Sachleistungen ausschließlich nach dem Pflegegrad
- eine Pflegeberatung aus einer Hand, koordiniert durch Pflegekassen und Kommunen
- die Nutzung von mehr digitalen Technologien in der Pflege im Sinne der zu Pflegenden und ihren Pflegefachkräften
- eine Bedarfs- und Infrastrukturplanung der Kommunen im Einvernehmen mit den Pflegekassen, unterstützt durch das Land.
- die Schaffung der planerischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für „sorgende“ Gemeinschaften (Caring Communities) sowie die Weiterentwicklung alternativer Wohn-Pflege-Angebote.