Gesundheitsversorgung regional gestalten

Der demografische Wandel führt zu einer mittelfristigen Steigerung des Versorgungsbedarfs bei gleichzeitiger Verknappung der personellen und finanziellen Ressourcen. Seit Jahren ist klar, diesem – auch Rheinland–Pfalz betreffenden - Trend muss ein Strukturwandel entgegenwirken.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist die in der vergangenen Legislatur auf den Weg gebrachte Krankenhausreform, die jedoch nicht abschließend und ausreichend ist. Die Umsetzung einer entsprechenden Notfallreform wie auch die Stärkung der Primärversorgung sind wichtige Bausteine, die parallel angepackt werden müssen.

Das von der gesetzlichen Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz und im Saarland beauftragte und im Jahr 2024 veröffentlichte Gutachten „Zukunft der Krankenhausstrukturen in Rheinland-Pfalz und im Saarland“ des Instituts für Health Care Business GmbH (hcb GmbH) liefert wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse für diesen notwendigen Strukturwandel. Rheinland-Pfalz verfügt über eine gute Notfallversorgung, die im Akutfall von großer Bedeutung ist. Jedoch unterscheiden sich die Krankenhausstrukturen in Rheinland-Pfalz teilweise deutlich vom Bundesdurchschnitt. So zeigt das Gutachten der hcb GmbH beispielsweise überdurchschnittlich viele stationäre Fälle, eine unterdurchschnittlich hohe Bettenauslastung von rund 67 Prozent, den niedrigsten Casemixindex (Schweregrad der Fälle) sowie unterdurchschnittliche Investitionsfördermittel bei vergleichsweise hohem Landesbasisfallwert sowie ein großes Ambulantisierungspotenzial von 15 bis 21 Prozent aller vollstationären Fälle. Dabei verfügt Rheinland-Pfalz – gemessen an Betten – über viele kleine und zudem unspezialisierte Häuser. Auch gibt es ein Potenzial zur Zentralisierung, indem mehrere kleine Standorte zu einem größeren Standort zusammengefasst werden könnten.

Die nach dem Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) einzuführenden Leistungsgruppen sollen dazu beitragen, dass insbesondere planbare Leistungen in Krankenhäusern konzentriert werden, die entsprechende Qualitätsstandards und Mindestvorhaltezahlen erbringen.

Eine von der Deutschen Krebsgesellschaft in Zusammenarbeit mit der AOK angelegte Studie aus dem Jahr 2022 macht deutlich, dass bei einer Krebsbehandlung in zertifizierten Zentren weitaus bessere Überlebenschancen bestehen als in unspezialisierten Kliniken. Dennoch werden derzeit mehr als 50 Prozent aller Krebspatienten/-innen außerhalb von Krebszentren behandelt; aber auch viele Zentren indes kommen auf sehr niedrige Fallzahlen.

Diese Erkenntnisse machen deutlich, dass Spezialisierung und Zentralisierung der Leistungen im Vordergrund stehen müssen, um die Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die nun geschaffenen Standards sollten nicht durch Ausnahmeregelungen aufgeweicht werden. Zu prüfen ist, ob einige Krankenhausaltstandorte sich künftig als ambulante beziehungsweise sektorenübergreifende Versorgungseinheiten eignen, um unter anderem im ländlichen Raum die Grundversorgung der Menschen zu stärken.

Die begonnen Veränderungen der Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz sind konsequent fortzuführen. Um die künftige Landeskrankenhausplanung erfolgreich umzusetzen, ist ein gemeinsamer konsequenter Dialog der Landespolitik mit den Krankenhausträgern und den Krankenkassen unter Einbezug der Kassenärztlichen Vereinigung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung sowie einer hochwertigen Behandlungsqualität entscheidend.

Die Vorhaltefinanzierung als neues, zentrales Finanzierungselement der Transformation wird von der AOK begrüßt. Die Vorhaltepauschalen je Leistungsgruppe können den Krankenhäusern mehr finanzielle Sicherheit bieten. Vorhaltepauschalen müssen dabei aber echte Impulse für Veränderung und Modernisierung setzen. Um dies zu erreichen, muss die Vorhaltefinanzierung tatsächlich fallunabhängig gestaltet werden. Künftige Krankenhausstrukturen müssen sich aus dem regionalen Bedarf ableiten. Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zur Krankenhausreform hatten sich auch die Länder für eine fallunabhängige Vorhaltefinanzierung ausgesprochen. An dieser Forderung ist festzuhalten, damit sich die Kliniken der Zukunft auf einen bestimmten Teil der Finanzierung verlassen können.

Weiterhin wichtig im Rahmen des künftigen Planungsprozesses ist eine klar gestufte stationäre Versorgung mit Personalunter-, aber auch -obergrenzen sowie die Mittelverwendung der Pflegebudgets für eine echte Gewährleistung der „Pflege am Bett“. Die Pflegefachkräfte der Zukunft dürfen in ihrem Arbeitsalltag keine pflegefremden Tätigkeiten wie beispielsweise Bettenaufbereitung oder Reinigungsarbeiten ausführen. Diese Maßnahmen einzelner Klinikträger zur Einsparung von Personalkräften, welche nicht über das Pflegebudget finanziert werden, gehen klar zu Lasten der Pflegekräfte, der Patientinnen und Patienten sowie der Beitragszahlenden, weil die Kosten der Pflegebudgets von den Krankenkassen vollständig refinanziert werden. Vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und Personalknappheit sind hier neue Wege zu beschreiten. 

Dass sich am ehemaligen Krankenhausstandort in Oberwesel zwischenzeitlich ein sektorenübergreifender Gesundheitscampus mit teilstationärem Angebot etabliert hat, der zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung beiträgt, ist begrüßenswert. Beim Gesundheitscampus Loreley handelt es sich um ein intersektorales Gesundheitszentrum, das diesen Gedanken aufgreift, indem es medizinische, pflegerische, therapeutische sowie präventive Leistungen „unter einem Dach" vereint. Die AOK leistet Hilfestellung bei der Entwicklung des Angebots und unterstützt die regionalen Akteure sowie Vertragspartner. 

Auch die ambulant ärztliche Versorgung muss im Sinne des Patientenwohls ressourcenschonender gestaltet werden. Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK-Gemeinschaft aus dem Jahr 2025 verdeutlicht die Schwierigkeiten der Verfügbarkeit von Facharztterminen. 65 Prozent der befragten Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer würden einen schnellen Facharzttermin nach einem vorherigen Besuch ihrer Hausarztpraxis bevorzugen und dabei auf die freie Arztwahl ohne vorherige Hausarztkonsultation verzichten. Weiterhin können sich 69 Prozent der Befragten sehr gut oder gut vorstellen, künftig mehr Aufgaben auf andere medizinische Fachberufe (beispielsweise medizinische Fachangestellte) zu übertragen, um die Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Ziel dieser forsa-Umfrage war die Erhebung eines Stimmungsbildes in der Bevölkerung zum sogenannten Primärversorgungssystem. Vor dem Hintergrund der altersbedingt schrumpfenden Hausarztdichte in Rheinland-Pfalz muss die vertragsärztliche Versorgung zu einer patientenorientierten und gesamtheitlichen Primärversorgung weiterentwickelt werden. Mehr vernetzte, aufeinander abgestimmte Strukturen könnten die Abläufe in Zukunft für die Patientinnen und Patienten übersichtlicher gestalten und auch helfen, Effizienzen in der Versorgung zu steigern. 

Dass in Rheinland-Pfalz durch verschiedene Maßnahmen, in den letzten Jahren eine Erhöhung um mehr als 100 Medizinstudienplätze erreicht werden konnte, ist ein großer Erfolg. Der Fokus darf sich allerdings nicht alleinig auf die Steigerung der Studienplätze und finanziellen Anreize konzentrieren. Die Niederlassungsbereitschaft von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen wird eine Herausforderung bleiben, weiterhin besteht zudem der ungebrochene Trend zur Teilzeitarbeit in der Ärzteschaft. Die kommenden zehn Jahre sollten als Chance gesehen werden, die strukturellen Hürden abzubauen. Ein vielversprechender Lösungsansatz ist, niederschwellige ärztliche Leistungen an entsprechend ausgebildetes medizinisches Fachpersonal wie beispielsweise Advanced Pratice Nurses, VERAH oder Physician Assistants zu übertragen. Durch den Schritt der Delegation niederschwelliger medizinischer Leistungen sowie der verstärkten Nutzung von Digitalisierung, sprich Telemedizin ist auf Dauer eine gleichwertige ambulante Versorgung in der Stadt und auf dem Land denkbar.

Angesichts der Herausforderungen der künftigen Versorgungssicherung sind in Rheinland-Pfalz nachhaltig wirkende Strukturveränderungen auf den Weg zu bringen. Die Primärversorgung muss interprofessionell und teambasiert aufgestellt werden. Die dazu notwendigen Bedarfsplanungen und Versorgungsaufträge müssen durch Nutzung der vorhandenen finanziellen Mittel weiterentwickelt werden. Lösungsansätze zur Sicherung der Grundversorgung bieten alternative Versorgungsformen wie sektorenübergreifende Einrichtungen und ambulante Zentren, aber auch die Delegation niederschwelliger medizinischer Leistungen sowie der Ausbau der Telemedizin.  Genau diese Ansätze gemeinsam mit der Landespolitik in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln, das ist das Ziel der AOK.

Mit dem innovativen Pilotprojekt „Rheinland-Pfalz wird HÄPPI“ (Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell), das der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Rheinland-Pfalz mit der Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit sowie der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland auf den Weg gebracht hat, konnten in Rheinland-Pfalz bereits erste positive Erfahrungen gesammelt werden. Sieben ausgewählte Arztpraxen in Rheinland-Pfalz testen, wie moderne Teamstrukturen und digitale Lösungen Hausärztinnen und Hausärzte im Alltag entlasten und gleichzeitig die Patientenversorgung im ländlichen Raum qualitativ hochwertig sichern. Neue Ideen und Ansätze sind erfolgskritisch für die hausärztliche Versorgung der Zukunft – für die Patient/innen, die Ärzt/-innen sowie das medizinische Fachpersonal.

Die zuvor geschilderten Situationen der ambulanten und stationären Versorgung in Rheinland-Pfalz verdeutlichen die Notwendigkeit der Durchdringung mit zukunftsfähigen neuen Modellen, die freier sind von starren Sektorengrenzen, insbesondere zwischen dem ambulanten und stationären Bereich unter Berücksichtigung einer weiterhin guten Notfallversorgung. Eine sektorenunabhängige Versorgung kann dabei enorme Potenziale für mehr Effizienz und Patientenorientierung bieten. Hindernisse sind jedoch die historisch gewachsenen, starren Strukturen, die in ihrer sektoralen Ausrichtung oftmals keine Lösung für die Aufnahme von Innovationen zur Bewältigung regionaler Versorgungsprobleme bieten. Zur Überwindung der Sektorengrenzen sowie besseren Ausgestaltung von Gesundheitsregionen schlägt die AOK als weiteren Typus von Verträgen die „Regionale Sektorenunabhängige Versorgung (RegioSV)“ basierend auf einer neuen Rechtsgrundlage vor. Kernelemente des vorgeschlagenen Vertragstypus sind unter anderem:

  • keine Verpflichtung der Versicherten zur Einschreibung
  • ein weiter Kreis möglicher Vertragspartner inklusive Kommunen und Einrichtungen der Langzeitpflege
  • eine inhaltliche Anschlussfähigkeit an die vorhandenen Versorgungstrukturen
  • der offene Zugang für alle gesetzlichen Krankenkassen
  • die Beseitigung von Hürden bei der Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung
  • die Möglichkeit zur Überführung in die Regelversorgung ab einer Versichertenabdeckung von 70 Prozent.
Um diesen längst überfälligen Transformationsprozess einer echten sektorenunabhängigen Versorgung voranzutreiben und so passgenaue Lösungen für die regionalen Bedarfe umzusetzen, wird dringend ein erweiterter Handlungsfreiraum benötigt. An dessen Ausgestaltung will sich die AOK im Rahmen der landespolitischen Planungen in den nächsten Jahren aktiv beteiligen. Das von der AOK entwickelte Konzept für eine „Regionale Sektorenunabhängige Versorgung (RegioSV)“ als neuen Vertragstypus stellt eine gut geeignete Ausgangsbasis dar.

Im Rahmen der AOK-Initiative „Stadt. Land. Gesund.“ setzt die Gesundheitskasse mit Akteuren vor Ort eine Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsprojekte außerhalb der kollektivvertraglichen Regelversorgung erfolgreich um. Alle diese Projekte – unabhängig von ihrem Schwerpunkt, ob sektorenverbindende Versorgung, Einsatz von Versorgungsassistenzen oder in der Digitalisierung – haben das Ziel, Lücken in der Gesundheitsversorgung zu schließen.

Seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 als Grundlage für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention ist es in Rheinland-Pfalz gelungen, Prävention flächendeckend zu stärken – dies unter anderem mittels einer Landesrahmenvereinbarung, einer Landespräventionskonferenz sowie vielen Engagierten in den Landespräventionsnetzwerken. Die mit den Beteiligten der Landesrahmenvereinbarung Prävention und im Eckpunktepapier verankerte Public-Health-Strategie für Rheinland-Pfalz ist ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Prävention und die Vermeidung von Krankheiten sind eine politische Querschnittsaufgabe, an der alle Ressorts mitwirken müssen. Aus Sicht der AOK besteht insbesondere der Bedarf, die Gesundheitsförderung in den Kommunen zu stärken und fest zu verankern. 

Die Wissenschaft liefert ausreichend fundierte Informationen für die erforderlichen politischen Entscheidungen, beispielsweise zur Tabak- und Alkoholkontrollpolitik. Daneben sollten die Selbsthilfekontaktstellen durch das Land mit ausreichend finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, damit diese ihre wichtige Arbeit und Ziele verwirklichen können.

Neue Ideen und Ansätze zur Stärkung der Prävention und Gesunderhaltung aller Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz wollen wir als AOK gemeinsam mit der Landespolitik entwickeln und umsetzen. Der Fokus sollte hierzu auf einem gesunden Aufwachsen und Altern der Bevölkerung liegen. Dabei darf Prävention nicht nur auf „Vorbeuge-Medizin“ beschränkt sein, es sind auch soziale und wirtschaftliche Faktoren zu berücksichtigen, die Gesundheit beeinflussen. Auch der Klimawandel und seine Folgen müssen Berücksichtigung finden. Es braucht unter anderem einen klaren Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz auf Landes- und kommunaler Ebene, der Hitzeschutz als Pflichtaufgabe verankert und von Bundes- und Landesebene ausreichend finanziert wird.

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bringt sich in die Umsetzung der Public-Health-Strategie verantwortungsvoll ein, indem sie die Landespräventionsnetzwerke moderiert oder die Landespräventionskonferenzen ausrichtet sowie weiterhin die Federführung für die rheinland-pfälzische GKV im „GKV-Bündnis für Gesundheit“ in Rheinland-Pfalz übernimmt. Mit rund 1.250 Projekten pro Jahr wird in den unterschiedlichen Lebenswelten ein einfacher Zugang zu gesundheitsfördernden Angeboten ermöglicht und auf die Nachhaltigkeit eingewirkt.

Deutschland macht Fortschritte bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen, doch der Weg ist noch lang. Dabei spielt die Digitalisierung eine entscheidende Rolle, um die Versorgungsqualität zu sichern und das System effizienter zu gestalten. Durch die Umstellung auf eine freiwillige, widerspruchsbasierte elektronische Patientenakte für alle Versicherten werden endlich wichtige Impulse für eine konkrete Versorgungsverbesserung gesetzt. Dass sich die Akteure im Gesundheitswesen über diese digitale Akte für medizinische Daten sicher und einfach austauschen können, ist wichtig. 

Digitalisierung birgt große Potenziale: effizientere Abläufe durch automatisierte Prozesse wie Terminbuchungen oder Abrechnungssysteme, ein erweiterter Zugang zur Gesundheitsversorgung durch Telemedizin sowie eine schnellere Kommunikation durch einen vernetzten Informationsaustausch der verschiedenen Fachbereiche und Institutionen. Die digitale Transformation muss vorangetrieben werden, um bürokratische Abläufe in der ambulanten und stationären Versorgung zu beschleunigen sowie vermeidbare Verwaltungsaufwände zu minimieren. 

Die Kosten der Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere der Telematik-Infrastruktur, können dabei nicht allein von der GKV und damit den Beitragszahlenden geschultert werden.

Digitale Anwendungen entfalten nur dann Wirkung, wenn grundsätzlich alle an der Gesundheitsversorgung Beteiligten sie verbindlich nutzen und auch gemeinsam mit finanzieller Stärke ausstatten. Ziel müssen digitale, sektorenübergreifende Prozesse auf Basis einheitlicher und interoperabler Datenstrukturen sein. Wichtig ist, dazu die Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung der Interoperabilität der Datenstrukturen sowie eine andere Verteilung der Kosten der Telematik-Infrastruktur zu regeln.

Strukturreformen zur Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen sind aus Sicht der AOK das Gebot der Stunde. Eine Rationalisierungsdebatte gilt es dabei zu vermeiden. In den nächsten Jahren müssen daher folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • die konsequente Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel leistungsstarke Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zu etablieren
  • parallel dazu eine Reform der Notfallversorgung mit integrierten Notfallzentren im Zusammenspiel mit einem weiterhin leistungsstarken Rettungsdienst unter Nutzung neuer digitaler Techniken
  • mehr Ambulantisierung sowie eine sektorenunabhängige, sich an regionalen Bedarfen orientierende Versorgung, ergänzt um neue Vergütungsstrukturen, zu angemessenen, aber bezahlbaren Preisen
  • eine verlässliche Steuerung der Patientinnen und Patienten innerhalb der ambulanten Versorgungsstrukturen mit den Hausärzten/-innen als Lotsen sowie eine besser koordinierte ambulant-stationäre Versorgung
  • der Ausbau der Delegation niederschwelliger ärztlicher Leistungen an entsprechend qualifiziertes medizinisches Fachpersonal sowie der Ausbau telemedizinischer Angebote, auch mittels Nutzung Künstlicher Intelligenz
  • eine konsequente Weiterentwicklung und Ausbau einer Public-Health-Strategie für eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik, die sich besonders auf gesundes Aufwachsen und Altern konzentriert
  • eine echte digitale Transformation, damit ein leistungsfähiges Gesundheitssystem zur Verfügung steht, dass die Menschen dabei unterstützt gesund zu bleiben und im Krankheitsfall alles für die medizinisch notwendige Versorgung bereitstellt.