Finanzen nachhaltig stabilisieren

Die in den Kapiteln Gesundheitsversorgung und Pflege aufgezeigten Entwicklungen und Lösungsansätze für mehr Effizienz und Patientenwohl verdeutlichen die Notwendigkeit eines soliden und nachhaltigen Fundaments. Die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung ist so prekär wie schon lange nicht.

Gründe für diese Situation sind eine kontinuierlich anwachsende Ausgabendynamik bei fehlender Einnahmenorientierung in den vergangenen zehn Jahren, stetig ausbleibende Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen sowie eine mangelnde Struktureffizienz und Reformstau. Auch die Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung entwickelt sich seit Jahren defizitär. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen stellt dies auch für Rheinland-Pfalz mit seinen mehr als 240.000 zu Pflegenden eine große Herausforderung dar. An einer nachhaltigen Finanzreform geht aus Sicht der AOK kein Weg vorbei.

Weiterentwicklung des Morbi-RSA

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (RSA) ist nach wie vor ein wichtiges Instrument im Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, weil er unter Berücksichtigung wichtiger Faktoren wie Alter und Krankheitslast Ausgleiche schafft. Um die Zielgenauigkeit der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds weiter zu erhöhen und Fehlanreize zu verringern, sollte der RSA auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Beispielsweise sind die Zuweisungen für vulnerable Versichertengruppen wie Pflegebedürftige und Beziehende von Erwerbsminderungsrenten zu gering. Bei diesen Versicherten decken die Zuweisungen systematisch nicht die Ausgaben der Krankenkassen. Mehrere wissenschaftliche Gutachten haben zwischenzeitlich den dringenden Reformbedarf bestätigt. Zuletzt hatte der Beirat beim Bundesamt für soziale Sicherheit entsprechende Vorschläge formuliert, sozioökonomische Merkmale in der Klassifikation des RSA zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch, die Entscheidung aus dem Jahr 2020, bei erwerbsgeminderten Versichertengruppen zu korrigieren und das Risikomerkmal für Erwerbsminderungsrentenbezug im RSA wieder einzuführen. Hinzukommt, dass die Prüfverfahren im Zusammenhang mit dem RSA für die Krankenkassen wie auch für das Bundesamt für Soziale Sicherung mit einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind. 

Der aktuelle Verfahrensstau offener und kaum abgeschlossener Verfahren für weit in der Vergangenheit liegende Zeiträume sorgt in der Praxis für Planungs- und Rechtsunsicherheiten. Ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren wird dringend benötigt, auch hinsichtlich der jährlich anstehenden Haushaltsplanung der Krankenkassen.

Um die finanzielle Stabilität der GKV langfristig zu sichern, müssen weiterhin Maßnahmen zur Kostenkontrolle durchgesetzt werden. Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich sind zu stärken und zu reduzieren, um die wirtschaftliche Mittelverwendung abzusichern. Das Potenzial der Digitalisierung muss dabei genutzt werden – auch im Land Rheinland-Pfalz – um die Prozessaufwände- und abläufe aller Beteiligten zu minimieren und zu beschleunigen, um dadurch Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

Bund muss seiner Verantwortung nachkommen

Bei der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden kommt der Bund seinen Ausgleichsverpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung nicht annähernd nach. Dies zeigt bereits ein im Jahr 2017 veröffentlichtes Forschungsgutachten des IGES Instituts. Mit den vom Bund gezahlten Beiträgen wird nur gut ein Drittel der tatsächlichen Ausgaben für diesen Personenkreis gedeckt. Obwohl die Versorgung der Bürgergeldbeziehenden zweifellos eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, werden ausschließlich die Beitragszahlenden damit (zusätzlich) belastet. Durch diese anhaltende Unterfinanzierung gehen der Gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr mehr als zehn Milliarden Euro verloren. Die systematische Beitragsunterdeckung dieses Personenkreises gilt analog für die Soziale Pflegeversicherung. Die Beitragszahlenden werden damit zusätzlich belastet. Die Gesundheits- und Pflegeversorgung hilfebedürftiger Menschen stellt eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar und sollte daher aus Steuermitteln finanziert werden. Die Ampelkoalition und zuvor die große Koalition verständigten sich per Koalitionsvertrag auf Lösungsansätze. Die Agenda der aktuellen Koalition sieht die vollständige Finanzierung der Beitragspauschalen für Bürgergeldempfangende nun nicht mehr vor, obwohl es sich um eine Forderung der vorangegangenen Arbeitsgruppe handelt. Das ist nicht fair gegenüber den Beitragszahlenden auch in Rheinland-Pfalz.

Bund und Länder ziehen sich seit Jahren zunehmend aus der Verantwortung für die Finanzierung der Daseinsvorsorge zurück. Diese Politik zu Lasten der Beitragszahlenden muss beendet werden. Ein wichtiger Schritt dazu ist die Rücknahme der Begrenzung der finanziellen Rücklagen der Krankenkassen sowie die notwendige Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. Ebenso ist eine klare Trennung zwischen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und originären Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung wie auch der Sozialen Pflegeversicherung anzustreben. Mit Blick auf eine nachhaltige und gerechte Finanzierung müssen die Beitragspauschalen des Bundes für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfangenden endlich erhöht werden. 

 

Zusammenfassend ergeben sich folgende wichtige Maßnahmen:

  • die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere die Berücksichtigung sozioökonomischer Merkmale für vulnerable Personengruppen und die Wiedereinführung von Erwerbsminderungszuschlägen
  • ein deutlicher Bürokratieabbau durch vereinfachte und beschleunigte Prüfverfahren im Rahmen der Durchführung des Risikostrukturausgleichs durch das Bundesamt für Soziale Sicherung
  • die Einführung kostendeckender Pauschalen für Bürgergeldbeziehende aus Steuermitteln
  • auskömmliche Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • die (Wieder)einführung und Stärkung der Instrumente des Preiswettbewerbs wie etwa im Arznei- und Hilfsmittelbereich im Sinne einer wirtschaftlichen und innovativen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.