Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
Anlässlich der heutigen (20.04.2026) Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für ein Beitragsstabilisierungsgesetz sagt Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg:
„Der von Gesundheitsministerin Nina Warken vorgelegte Gesetzesentwurf setzt an der richtigen Stelle an: Er begrenzt die in den letzten Jahren überproportional stark gestiegenen Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ursachen für die enormen Steigerungen sind nicht in der älter werdenden Gesellschaft begründet, sondern resultieren grundsätzlich aus der Preisentwicklung und kostenintensiven politischen Entscheidungen der Vergangenheit.
Künftig müssen sich die Ausgaben an den Einnahmen orientieren und zusätzliches Geld darf nur dort eingesetzt werden, wo es den Versicherten tatsächlich etwas bringt. Das sind zwei wichtige Prinzipien, die zu einer besseren Versorgung und zu finanzieller Stabilität beitragen.
Die vorgesehenen Maßnahmen sind jedoch ungerecht verteilt, insbesondere die Kürzungen beim Krankengeld Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld als Entgeltersatz. Es soll den… treffen Versicherte in besonders vulnerablen Lebenslagen. Diese zusätzliche Belastung wäre nicht notwendig, wenn das Gesundheitsministerium weitere effektive Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit aufgreifen würde. Insgesamt sollen die Beitragszahlenden unter anderem durch höhere Zuzahlungen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen… , die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… sowie die Einschränkung der kostenfreien Familienversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Versicherungsschutz von Familienangehörigen… mit ca. 8 Milliarden Euro einen großen Teil des geschätzten Einsparpotenzials von 20 Milliarden Euro aufbringen, während beispielsweise die Pharmaindustrie vergleichsweise wenig beiträgt.
Auch der Staat selbst bleibt weitgehend unbeteiligt. Er entzieht sich fast vollständig seiner Verantwortung für die Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfangende, die allein von gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebenden getragen werden. Die Entlastung in Höhe von 12 Milliarden Euro bleibt dem Solidarsystem trotz der Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit weiterhin versagt, auch die Dynamisierung des Bundeszuschusses fehlt im Gesetzesentwurf mit Verweis auf die Haushaltslage vollkommen.
Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, bleibt aber in entscheidenden Punkten unvollständig. Für dauerhaft stabile Beiträge braucht es faire Lösungen, an denen sich alle beteiligen.“