Warum finanzielle Sofortmaßnahmen und Strukturreformen jetzt Hand in Hand gehen müssen

Die Finanzlage der GKV hat sich dramatisch zugespitzt. Steigende Ausgaben, ein historisch hoher Beitragssatz von 17,1 Prozent, nicht eingehaltene Leistungsversprechen und fehlende strukturelle Reformen lassen das System an seine Grenzen stoßen. Jetzt ist politisches Handeln gefragt, das Entlastung schafft und Stabilität sichert, fordern Benjamin Grosch und Günter Wältermann. Benjamin Grosch ist Global Chair Positioning & Communications bei der Boston Consulting Group (BCG). Wir geben den Beitrag für den Tagesspiegel Background vom 24. September 2025 an dieser Stelle wieder.

Porträt von Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg
Günter Wältermann hat sich am 24. September 2025 im Tagesspiegel Background zur aktuellen Finanzlage der GKV geäußert.

Die GKV am Kipppunkt

Mehr unternehmerische Freiheit für Krankenkassen gegenüber Leistungserbringern in der Vertragsgestaltung und gegenüber den eigenen Versicherten in der persönlichen Betreuung und Navigation können die langfristigen Hebel zu einem nachhaltigen Gesundheitssystem sein. Ein erster, unverzichtbarer Schritt ist ein Vorschaltgesetz, das die akuten strukturellen Belastungen des Systems adressiert. Dieses Gesetz sollte zwei zentrale Maßnahmen enthalten: Erstens einen steuerlichen Ausgleich für sogenannte versicherungsfremde Leistungen – also Ausgaben, die dem gesamtgesellschaftlichen Interesse dienen, aber bisher durch Beitragsmittel finanziert werden. Hierzu zählen unter anderem Rentenleistungen für pflegende Angehörige, die langfristigen Krankenhausinvestitionskosten oder die GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger. Insbesondere bei den Investitionskosten muss verlässlich festgelegt werden, wer diese zukünftig zu tragen hat.

Die versicherungsfremden Leistungen summieren sich je nach Definition auf bis zu 60 Milliarden Euro jährlich, während der Bundeszuschuss zum Ausgleich dieser Kosten im Schnitt der letzten Jahre lediglich rund 19 Milliarden Euro betrug. Allein für Bürgergeldempfänger entsteht so eine jährliche Lücke von rund zehn Milliarden Euro. Die vom GKV-Spitzenverband kürzlich angekündigte Klage zur Finanzierung dieser Bürgergeld-Beiträge unterstreicht, wie dringlich und wichtig ein verlässlicher steuerlicher Finanzausgleich ist.

Zweitens sollte das Vorschaltgesetz konkrete Maßnahmen zur kurzfristigen Dämpfung der Leistungsausgaben (siehe zum Beispiel Vorschläge des SVR Gutachtens Arzneimittel) beinhalten. Eine Kopplung von Preissteigerungen im Gesundheitswesen an die allgemeine Lohnentwicklung (Grundlohnsumme) würde sicherstellen, dass die Dynamik der Vergütungsentwicklung mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Schritt hält – anstatt sie zu übersteigen. Diese beiden Sofortmaßnahmen schaffen den dringend benötigten finanziellen Spielraum, um mittel- und langfristige Strukturreformen anzugehen.

Strukturelle Modernisierung I: Qualitätswettbewerb und mehr Gestaltungsfreiheit

Über die kurzfristige finanzielle Stabilisierung hinaus braucht die GKV eine strategische Neuausrichtung. Krankenkassen sollten mehr unternehmerischen Freiraum erhalten, um Qualität, Effizienz und Innovation in der Versorgung gezielt zu fördern und auch in der Fläche ausrollen zu können. Zwar erlaubt das Gesetz bereits heute sogenannte Selektivverträge mit einzelnen Leistungserbringern, die auch qualitätsbasierte Vergütungskomponenten enthalten dürfen, doch deren Umsetzung über den Status von kleinteiligen Innovations- und Pilotprojekten scheitert an zu vielen starren regulatorischen Vorgaben. So dürfen Krankenkassen ihre Versicherten beispielsweise nicht aktiv zu bestimmten Ärzten oder Kliniken navigieren – selbst, wenn diese nachweislich bessere Qualität zu geringeren Kosten bieten. Dadurch fehlen entscheidende Steuerungsinstrumente, um innovative Versorgungsmodelle in die Breite zu bringen. Wahltarife, für die sich die AOK Rheinland/Hamburg schon lange einsetzt, können dabei ein zusätzliches Instrument darstellen, um Ansprüche von Versicherten besser abbilden zu können. Erweiterte Wahltarife können ebenso zur Effizienz beitragen, wenn sie beispielsweise für „Digital-First-Modelle“ genutzt werden. In der Schweiz melden sich bereits über ein Viertel der Versicherten freiwillig für solche Tarife an, zahlen dafür einen günstigeren Beitrag und verpflichten sich, zuerst den Tele-Arzt zu kontaktieren. Studien zeigen, dass dadurch 3,7 Prozent der Leistungskosten eingespart werden können. So lassen sich Wettbewerb, Effizienz und Qualität sinnvoll verbinden.

Gleichzeitig wünschen sich die Versicherten mehr als eine passive Kostenerstattung. Über zwei Drittel erwarten laut einer BCG-Umfrage eine aktive Begleitung durch ihre Kasse – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen, der Arztwahl oder im Krankheitsfall. Doch die Nutzung von Versorgungsdaten für personalisierte Angebote ist gesetzlich eingeschränkt, obwohl digitale Technologien längst sichere, wirksame und datenschutzkonforme Lösungen ermöglichen. Laut BCG ließen sich durch ein intelligentes, datenbasiertes Versorgungsmanagement jährlich bis zu 30 Milliarden Euro an vermeidbaren Ausgaben einsparen.

Die technische Infrastruktur ist vorhanden, das Interesse der Versicherten ist da – nun braucht es gesetzgeberische Impulse, um Krankenkassen zum aktiven Navigator durch das Versorgungssystem zu machen. Mehr unternehmerische Freiheit bedeutet nicht weniger Solidarität, sondern eine gezieltere, effektivere Nutzung gemeinsamer Mittel.

Strukturelle Modernisierung II: konsequente Umsetzung der Effizienzpotentiale

Daneben braucht aber auch die Versorgungsstruktur selbst ein Update. Drei politische Reformprojekte sind bereits angestoßen – nun kommt es auf eine zügige, entschlossene Umsetzung an. Die geplante Krankenhausreform mit dem Ziel einer Konzentration von Leistungen ist ein zentraler Hebel, um Qualität zu verbessern und gleichzeitig kostspielige Parallelstrukturen abzubauen. Ebenso wichtig ist der flächendeckende Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA), deren konsequente Nutzung helfen kann, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die medizinische Versorgung stärker entlang individueller Patientengeschichten auszurichten. Zudem bietet nicht zuletzt die geplante Primärversorgung enormes Potenzial, um unnötige Arztbesuche zu reduzieren und Patientinnen und Patienten frühzeitig in die richtigen Versorgungspfade zu lenken. Hierbei könnte eine begleitende Anschubfinanzierung eine zügige Umsetzung sicherstellen. Alle drei Maßnahmen stehen für eine dringend notwendige Modernisierung der Versorgungslandschaft und sind wichtige Voraussetzung, dass Krankenkassen modern und patientenzentriert agieren können.

Wettbewerb im Gesundheitswesen kann nur unter fairen Bedingungen funktionieren. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hatte daher bereits zu Beginn des Jahres die Bundesregierung aufgefordert, den Morbi-RSA anzupassen, um Unterdeckungen bei vulnerablen Gruppen zu vermeiden. Empfohlen werden unter anderem ein Risikogruppenausgleich für Erwerbsminderungsrentner sowie die Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren wie Bürgergeld, Pflegebedürftigkeit oder Härtefälle. Wenn Wettbewerb in der GKV gestärkt werden soll, müssen diese wissenschaftlich anerkannten Verbesserungen zeitnah aufgegriffen werden.

Die GKV steht an einem entscheidenden Punkt. Ohne kurzfristige finanzielle Entlastung und gleichzeitige strukturelle Modernisierung und Verbesserung des Wettbewerbs zwischen den Kassen droht nicht nur ein weiterer Anstieg der Beiträge, sondern auch ein schleichender Vertrauensverlust in das solidarisch finanzierte System. Eine Steigerung der Effizienz und Investitionen sind gleichermaßen erforderlich, da wir uns keine zeitlich langwierigen Reformen mehr erlauben können. Wir benötigen eine mutige Reformagenda, die sowohl Krankenkassen als auch Versorgungsstrukturen den notwendigen unternehmerischen Spielraum gibt, um Qualität, Wirtschaftlichkeit und Patientennutzen gleichermaßen zu stärken.