Pressemitteilung

Kassen in NRW zur Notfallversorgung: Jetzt handeln, nicht vertagen

23.04.2026 AOK Rheinland/Hamburg 3 Min. Lesedauer

Zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung erklären die Gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in NRW: Die Notfallreform des Bundes setzt richtige Impulse – jetzt darf Nordrhein-Westfalen beim Rettungsdienst nicht stehen bleiben.

Im Blickpunkt: Rettungsfahrten.
Im Blickpunkt: Rettungsfahrten. Aber vor allem die sogenannten Fehlfahrten.

Zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung erklären die Gesetzlichen Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und deren Verbände in NRW: Die Notfallreform des Bundes setzt richtige Impulse – jetzt darf Nordrhein-Westfalen beim Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… nicht stehen bleiben. Überlastete Notaufnahmen, steigende Rettungsdiensteinsätze und eine hohe Zahl an Fehlfahrten zeigen deutlich: Das bestehende System stößt an seine Grenzen. Wir benötigen endlich verbindliche Steuerungsstrukturen, Standards und eine einheitliche Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… . Zentraler Baustein der Bundesreform ist der Aufbau eines Gesundheitsleitsystems, das die Leitstellen des Rettungsdienstes (112) und die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) vernetzt und eine einheitliche Ersteinschätzung ermöglicht. Gerade in Nordrhein-Westfalen mit seinen Ballungsräumen und stark belasteten Rettungsdiensten ist eine verpflichtende Vernetzung unverzichtbar. Freiwillige Lösungen werden nicht ausreichen, um Fehlsteuerungen wirksam zu reduzieren. Die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständige Leistung in das SGB V und die vorgesehene Verhandlungslösung sind deutliche Verbesserungen und wurden von den Gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden seit Langem gefordert.

Land NRW muss Rettungsgesetz zeitnah novellieren

Zugleich richten die gesetzlichen Krankenkassen klare Erwartungen an die Landespolitik: Das Land Nordrhein-Westfalen muss das Rettungsgesetz NRW jetzt zeitnah novellieren, um so innovative Versorgungsformen wie den Telenotarzt flächendeckend in NRW zu etablieren und die Leitstellen zu reformieren. Dazu gehören wirtschaftlichere und effizientere Strukturen wie zum Beispiel Einkaufsgemeinschaften der Kommunen. Nur so lässt sich die notwendige Strukturreform schaffen – auch im Zusammenspiel mit der anstehenden Bundesreform. Kommunen, Leitstellen und Krankenkassen benötigten einen klaren rechtlichen Rahmen, um neue Steuerungsinstrumente wirksam und rechtssicher umsetzen zu können. Die Krankenkassen appellieren an Land und Kommunen, die Notfallreform als Chance zu begreifen und jetzt die dringend erforderlichen Entscheidungen zu treffen: Wer den Rettungsdienst stärken und Notaufnahmen entlasten will, muss handeln – nicht vertagen.

Fehlfahrten belasten Rettungsdienst und Kommunen

Die anhaltend hohe Zahl von Fehlfahrten ist eines der drängendsten Probleme im nordrhein-westfälischen Rettungsdienst. Dies führt zu unnötigen Einsätzen, höheren Kosten und einer zunehmenden Überlastung von Personal und Fahrzeugen. Ohne eine standardisierte Ersteinschätzung bereits beim Erstkontakt werden Rettungsdienste auch künftig mit Aufgaben belastet, die ambulant oder telemedizinisch besser zu lösen wären.

Kassen sind sich ihrer Verantwortung bewusst

Die laufenden, vom Land moderierten Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Kommunen zum Umgang mit Fehlfahrten bewerten die gesetzlichen Krankenkassen in NRW als entscheidend – und als Bewährungsprobe. Die Gespräche sind schwierig und ohne Einigung zwischen Kommunen und Krankenkassen wird es keine Lösung im Streit um Fehlfahrten geben. Das Angebot der Kassen liegt auf dem Tisch und eröffnet eine tragfähige Perspektive für mehr Steuerung und weniger unnötige Rettungsdiensteinsätze. Die nächste Verhandlungsrunde bietet die Chance, zu einer verbindlichen Einigung zu kommen.

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Isabella Heller
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