Pressemitteilung

Gesundheit und Pflege brauchen schnelle politische Reformen  

30.04.2025 AOK Rheinland/Hamburg 3 Min. Lesedauer

Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg ruft die künftige Regierung zum entschlossenen Handeln auf und fordert ein Vorschaltgesetz, um weitere Beitragserhöhungen zu verhindern

Geldscheine und Münzen liegen auf einem Tisch. Auf Würfeln stehen die Buchstaben G, K und V.
Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg appelliert an die Koalitionäre von CDU/CSU und SPD, die finanzielle Verantwortung des Staates für eine zukunftssichere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung zu übernehmen.

Der Verwaltungsrat der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Rheinland/Hamburg appelliert nach der Nominierung der CDU-Bundestagsabgeordneten Nina Warken als neue Gesundheitsministerin an die Koalitionäre von CDU/CSU und SPD, die finanzielle Verantwortung des Staates für eine zukunftssichere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… zu übernehmen und das Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… effizienter auszurichten. Kostendeckende Beiträge für Bürgergeldbeziehende aus Steuermitteln, die Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie eine Refinanzierung der Pandemiekosten in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… zählen zu den Kernforderungen der Selbstverwaltung. Reformen dürften nicht bis zum Frühjahr 2027 aufgeschoben werden.

Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg zeigte sich nach seiner gestrigen Sitzung von den im Koalitionsvertrag enthaltenen Passagen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung enttäuscht. Günter Roggenkamp, Versichertenvertreter und alternierender Verwaltungsratsvorsitzender, sagt: „Die systematische Zweckentfremdung von Versichertengeldern in Milliardenhöhe zur Subventionierung allgemeinstaatlicher Aufgaben muss aufhören. Der Staat muss zu seiner finanziellen Verantwortung stehen und in Zeiten sehr knapper Finanzmittel dafür sorgen, dass das Gesundheitswesen effizienter wird. Alle Gesetze sollten zukünftig darauf hin überprüft werden, ob sie einen konkreten Nutzen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten bringen. Eine bessere Gesundheit dient auch der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und der Wirtschaft.“ Allerdings schenke die Koalition dem Wirtschaftlichkeitsaspekt bislang deutlich zu wenig Beachtung, wie man beispielsweise bei den vorgesehenen Begrenzungen bei den Rechnungsprüfungen für die Krankenhäuser und den Regressprüfungen für Ärztinnen und Ärzte sehe. „Die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… sind rechtlich verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Blick zu behalten und das Geld der Beitragszahlenden mit Augenmaß auszugeben.“

Wolfgang Ropertz, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite, ergänzt: „Es ist ein herber Rückschlag, dass wichtige Passagen, die im Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege enthalten waren, nicht in den Koalitionsvertrag eingeflossen sind. Seit langem geforderte Maßnahmen, die die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig entlasten würden, wurden ersatzlos gestrichen. Dazu gehören die vollständige und kostendeckende Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfangende aus Steuermitteln, die Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die kurzfristige Refinanzierung der Pandemiekosten in der sozialen Pflegeversicherung. Wir brauchen eine Grundlohnsummenanbindung der Leistungsausgaben, um zu verhindern, dass die Arbeitgebenden und die Versicherten durch ständig steigende Beitragssätze unverhältnismäßig stark belastet werden.“ Zudem sei nicht nachvollziehbar, dass die längst fällige Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage in der sozialen Pflegeversicherung lediglich geprüft werden sollen, so Ropertz weiter. Sämtliche Punkte eines Koalitionsvertrages unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen, weise zudem auf mangelnde Verlässlichkeit und fehlende konzeptionelle Klarheit hin.

Kritik übten die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden an der vorgesehenen Zeitschiene: Die Belange der Versicherten könnten nicht bis zum Frühjahr 2027 warten, bis eine Kommission die gesundheitspolitischen Vorhaben der Koalition geprüft haben soll. Stattdessen bedürfe es eines Vorschaltgesetzes, damit die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgebenden nicht weiter in die Höhe stiegen. Vielmehr müsse durch geeignete Maßnahmen kurzfristig der aktuelle Finanzierungsdruck aus Pflege und Gesundheit genommen werden.

 

 

 

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Isabella Heller
Pressesprecherin

Isabella Heller

AOK Rheinland/Hamburg