Pressemitteilung

Ein solidarisches Gesundheitssystem braucht eine faire Finanzierung

18.12.2025 AOK Rheinland/Hamburg 3 Min. Lesedauer

Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg verabschiedet Haushalt für 2026 und fordert schnelles politisches Handeln für langfristige Finanzstabilität

Die Selbstverwaltung der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Rheinland/Hamburg hat den Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschlossen. Die Gesundheitskasse plant die Gesundheitsversorgung ihrer rund drei Millionen Versicherten für 2026 mit einem Haushalt von fast 15,5 Milliarden Euro. Der paritätisch getragene Zusatzbeitrag Seit 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem… für das kommende Jahr beträgt 3,29 Prozent. 

Der Verwaltungsrat hat erneut auf die Dringlichkeit politischer Reformen hingewiesen, die für eine finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingend erforderlich sind. Neben kurzfristigen Einsparungen, die Beitragssatzanhebungen vorerst verhindern sollen, seien langfristige Maßnahmen notwendig, die das Gesundheitssystem dauerhaft auf ein solides Fundament stellen.

Auch Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, sagt: „Das Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, das gestern den Vermittlungsausschuss passiert hat, sorgt nicht für eine Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die darin enthaltenen Einsparungen haben die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… bei ihrer Haushaltsplanung für das Jahr 2026 bereits berücksichtigt. Diese kurzfristigen und überschaubaren Einspareffekte verhindern jedoch nicht, dass viele Kassen ihre Beitragssätze moderat anheben müssen, um die weiterhin stark steigenden Ausgaben für die Versorgung ihrer Versicherten zu kompensieren.“

Kurzfristige Sparprogramme seien kein Ersatz für eine langfristige Strategie. Das System brauche stabile, gerechte und verlässliche Finanzierungsgrundlagen. „Wir benötigen einen nachhaltigen Plan für das Gesundheitssystem, der über eine Legislaturperiode hinausreicht und Entscheidungen, die nicht von parteipolitischer Kurzsichtigkeit geprägt sind“, so Wältermann.

„Die Beiträge für Bürgergeldempfangende werden weiterhin nicht in voller Höhe vom Bund übernommen, versicherungsfremde Leistungen nach wie vor aus Beitragsmitteln bezahlt. Das widerspricht dem Grundprinzip der Solidarität: Wer das System trägt, darf nicht zusätzlich die Kosten staatlicher Sozialpolitik schultern müssen.“

Günter Roggenkamp

Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg für die Versichertenseite

Günter Roggenkamp, Verwaltungsratsvorsitzender für die Versichertenseite, kritisiert vor allem die bisherigen Versäumnisse bei der Finanzierung staatlicher Aufgaben: „Die vom Bundesgesundheitsministerium bislang vorgesehenen Maßnahmen lassen wesentliche Punkte außer Acht. Die Beiträge für Bürgergeldempfangende werden weiterhin nicht in voller Höhe vom Bund übernommen, versicherungsfremde Leistungen ist die Bezeichnung für Leistungen der Sozialversicherung , die nicht zu deren eigentlichem Auftrag… nach wie vor aus Beitragsmitteln bezahlt. Das widerspricht dem Grundprinzip der Solidarität: Wer das System trägt, darf nicht zusätzlich die Kosten staatlicher Sozialpolitik schultern müssen.“ 

Christian Klauder, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite der AOK Rheinland/Hamburg, ergänzt: „Wir stellen unseren Haushalt solide und verantwortungsvoll auf, doch die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich damit nicht beheben. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder attraktiver zu machen, brauchen wir nicht nur stabile Beiträge, sondern ein funktionierendes Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… . Beides sind für Arbeitgeber entscheidende Kriterien für eine Standortwahl. Deshalb ist eine verlässliche längerfristige Perspektive unabdingbar.“

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