Ambulante Versorgung unheilbar Erkrankter: Palliativvertrag für Nordrhein neu aufgelegt
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben einen neuen, kassenübergreifenden Vertrag zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) geschlossen. Er tritt zum heutigen 1. Oktober 2026 in Kraft und löst die bisher getrennten Verträge für Primär- und Ersatzkassen ab. Damit werden im Landesteil künftig einheitliche Bedingungen für die ambulante Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen geschaffen.
„Der neue Vertrag bringt die allgemeine ambulante Palliativversorgung Palliativversorgung soll die Folgen einer Erkrankung lindern (Palliation), wenn keine Aussicht auf… im Landesteil auf eine gemeinsame, kassenübergreifende Grundlage. Davon profitieren vor allem die Patientinnen und Patienten – und die Praxen, die sie begleiten", sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
„Die in Nordrhein einzigartige Versorgungsstruktur zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung kommt bereits seit Jahren den schwerstkranken und sterbenden Menschen zugute. Es ist erfreulich, dass für diese besondere Versorgungsform nun eine gemeinsame vertragliche Grundlage innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… geschaffen wurde“, betont Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW.
„Wichtig ist, dass künftig auch Kinder und Jugendliche innerhalb der AAPV versorgt werden können“, sagt Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Rheinland/Hamburg. Die AAPV ist für uns seit langem eine wichtige Säule der palliativmedizinischen Versorgung, die von niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und -ärzten und ambulanten Pflegediensten mit großem Engagement geleistet wird. Der neue Vertrag enthält Verbesserungen und Erleichterungen für alle, die in der AAPV tätig sind.“
Bewährte Struktur bleibt, Zusammenarbeit wird gestärkt
Die bisherige und in den vergangenen Jahren erfolgreich aufgebaute Grundstruktur der AAPV-Versorgung in Nordrhein bleibt auch unter den neuen Vertragsbedingungen erhalten: In den Versorgungsregionen arbeiten Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, qualifizierte Palliativärztinnen und -ärzte (QPÄ), Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie Palliativ-Pflegedienste zusammen. Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft je Versorgungsregion bleibt verbindlich. Der neue Vertrag führt die bislang unterschiedlichen Anforderungen und Vergütungen für Primär- und Ersatzkassen Ersatzkassen waren ursprünglich privatrechtlich organisierte Versicherungsvereine auf… zusammen. Leistungen und Vergütungssätze sind nun kassenunabhängig geregelt.
Hausbesuche: mehr Spielraum, bessere Vergütung
Teilnehmende Haus- und Fachärztinnen und -ärzte erhalten künftig einen einheitli-chen Zuschlag für Hausbesuche im Rahmen der AAPV. Neu ist außerdem: Dringende Hausbesuche bei palliativ betreuten Patientinnen und Patienten, die noch am gleichen Tag ausgeführt werden, lassen sich jetzt direkt abrechnen. Bisher beschränkte sich die Abrechnung auf dringende Besuche in Pflegeheimen. Das schafft mehr Planungssicherheit für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Praxisteams.
Rufbereitschaft jetzt auch für Haus- und Fachärzte
Bislang konnten ausschließlich besonders qualifizierte Palliativmediziner (sog. QPA) die Rufbereitschaft für eine Versorgungsregion übernehmen. Das ändert sich: Haus- und Fachärztinnen und -ärzte können sich künftig optional an der 24-Stunden-Rufbereitschaft beteiligen – vorausgesetzt, sie nehmen seit mindestens einem Jahr am Vertrag teil und in der Versorgungsregion besteht ein entsprechender Bedarf. Darüber hinaus können teilnehmende Ärztinnen und Ärzte für eine gesonderte telefonische Erreichbarkeit für die eingeschrieben Patientinnen und Patienten anbieten und erhalten dafür eine besondere Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… .
Erstmals: Kinder und Jugendliche eingeschlossen
Der neue Vertrag enthält erstmals auch keine Altersbegrenzung. Damit können künftig auch schwerkranke Kinder und Jugendliche im Rahmen der AAPV versorgt werden. Der bisherige Primärkassenvertrag galt erst ab 18 Jahren. Die neue Regelung schließt diese Lücke.
Dokumentation:
Auch bei der Reduzierung der Dokumentationsaufwände sind weitere Verbesserungen eingeleitet: Notwendige Dokumentation sollen künftig digital erfolgen.