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Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz

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Thüringer Landtag berät Hausärztesicherstellungsgesetz

1. Lesung im Landtag

Der Thüringer Landtag hat am 21. September in erster Lesung das von der Regierung eingebrachte Hausärztesicherstellungsgesetz beraten, das einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2020 zur Erhöhung der in Thüringen tätigen Hausärztinnen- und ärzte umsetzen soll.

Geplant ab dem Wintersemester 2024/25 soll es vorläufig sechs Prozent der Bewerberinnen und Bewerbern für das Medizinstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ermöglicht werden, über sogenannte Vorabquoten für das Hochschulstudium zugelassen zu werden. Das Gesetz regelt durch ein zweistufiges Auswahlverfahren zwei wesentliche Punkte: zum einen die Voraussetzungen für eine Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… zum Medizinstudium über die Vorabquote, zum anderen die Grundlagen für die Verpflichtung, für die Dauer von mindestens zehn Jahren, eine hausärztliche Tätigkeit in einem Bedarfsgebiet in Thüringen auszuüben. Es sieht auch Vertragsstrafen in Höhe von 250.000 Euro vor.

Nach der Einbringung wird das Gesetz nun im federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beraten.