Thüringen: AOK PLUS zahlte 24 Millionen Euro Kinderkrankengeld an Eltern aus
Pflege kranker Kinder bleibt mehrheitlich Aufgabe der Mütter
Wenn Eltern ihr krankgeschriebenes Kind zu Hause betreuen, können sie Kinderkrankengeld als Ersatz für das entgangene Einkommen beantragen. Der Bedarf ist in Thüringen im Jahr 2025 gesunken, das zeigt eine Analyse der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… PLUS. Die Gesundheitskasse hat in rund 136.000 Krankheitsfällen von Kindern im Freistaat deren Eltern mit der Leistung unterstützt.
Durch die Zahlung von Kinderkrankengeld in Höhe von mehr als 24 Millionen Euro hat die AOK PLUS im vergangenen Jahr ausgefallenes Einkommen für Familien in Thüringen ausgeglichen. Das ist ein Rückgang um elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Krankheitsfälle von Kindern, die den Zahlungen zugrunde lagen, ist um 14 Prozent zurückgegangen.
Schutz vor finanziellen Ängsten
„Das Kinderkrankengeld ist nicht nur eine Leistung für die Eltern, sondern für das Kindeswohl: Kinder brauchen Trost und Verlässlichkeit. Die gesetzlichen Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… ermöglichen Eltern, für ihren Nachwuchs da zu sein, Arzttermine wahrzunehmen und nachts wach zu sein, ohne dass morgens der Job wartet“, sagt Dr. Stefan Knupfer, Vorstand der AOK PLUS. „Gerade Familien, die von zwei Einkommen leben, und Alleinerziehende, die keine Ausweichmöglichkeit haben, schützt das Kinderkrankengeld vor Existenzängsten. Deshalb übernehmen wir diese Leistung für unsere Kundinnen und Kunden gern.“
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten mit dem Kinderkrankengeld 90 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens. Haben Eltern im vorangegangenen Jahr Lohnsonderzahlungen (beispielsweise Weihnachtsgeld) erhalten, werden sogar 100 Prozent des Nettolohns erstattet. Für Selbstständige beläuft sich die Erstattung auf 70 Prozent ihres Einkommens. Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… abgezogen.
Frauen beantragen häufiger Kinderkrankengeld
Es sind nach wie vor mehrheitlich Frauen, die die Versorgung der erkrankten Kinder übernehmen. Das zeigt die aktuelle Auswertung der AOK PLUS: Sie beantragten im vergangenen Jahr in 71 Prozent aller Krankheitsfälle das Kinderkrankengeld. In knapp drei von zehn Fällen übernahm der Vater die Betreuung des Kindes. „Kinderpflege ist oft unsichtbar – doch Betreuung und Fürsorge sind keine private Nebensache, sondern gesellschaftlich relevante Arbeit“, sagt Stefan Knupfer.
Einfache Antragstellung per App
Eltern können auch für das Jahr 2026 je gesetzlich versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, alleinerziehende Versicherte für 30 Tage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für bis zu 35 Tage, bei Alleinerziehenden für bis zu 70 Arbeitstage. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht in der Regel bis zum zwölften Geburtstag des Kindes.
Um die bürokratischen Wege kurz zu halten, bietet die AOK PLUS einen digitalen Weg, das Kinderkrankengeld zu beantragen: In der App „Meine AOK“ kann jeweils der Elternteil, der das Kind betreut, die entsprechende ärztliche Bescheinigung hochladen. „Meine AOK“ zeigt auch an, wie viele Kinderkrankentage im laufenden und vergangenen Kalenderjahr genutzt wurden, und kennt den Bearbeitungsstand des aktuellen Antrags. Die App „Meine AOK“ steht Versicherten der AOK PLUS für iOS und Android kostenfrei zur Verfügung.
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Menschen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 182.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner.
Das Haushaltsvolumen 2026 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 23,5 Milliarden Euro. Davon entfallen auf die Krankenversicherung 18,5 Milliarden Euro, die Pflegeversicherung 4,4 Milliarden Euro und auf den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 609 Millionen Euro.