Weniger Geburten in Westfalen-Lippe sorgen für weniger Leistungsempfängerinnen beim Mutterschaftsgeld
Finanzielle Sicherheit während der Schutzfristen für berufstätige Frauen
Dortmund. In Westfalen-Lippe war die Zahl der Geburten mit 70.980 im Jahr 2024 auf dem niedrigsten Stand seit 2014. Durch den Geburtenrückgang ist folglich auch die Anzahl der Leistungsempfängerinnen beim Mutterschaftsgeld gesunken. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Danach wurde die Leistung im vergangenen Jahr für 12.449 AOK-Versicherte in Westfalen-Lippe gezahlt, etwas weniger als im Vorjahr mit 12.629 Versicherten. Die AOK NordWest als größte gesetzliche Krankenkasse im Land zahlte 2024 fast 18,8 Millionen Euro für ihre weiblichen Mitglieder. „Beschäftigte Frauen sind am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt umfassend geschützt - vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz, vor einer Kündigung und durch das Mutterschaftsgeld auch vor Einkommensverlusten. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.
Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen
Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Es wird während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.
Leistungen während der Schwangerschaft
Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn… . Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… NordWest übernimmt für ihre schwangeren Versicherten außerdem Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Außerdem beteiligt sich die AOK im Rahmen ihres 500 Euro Gesundheitsbudgets unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten zum Beispiel für die 24-Stunden-Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme vor der Geburt, den Geburtsvorbereitungskurs des Partners oder der Partnerin und weitere ausgewählte Leistungen wie Tests auf Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken.
Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter aok.de/nw.
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Foto: Mutterschaftsgeld in Westfalen-Lippe
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