Rettungsdienstgebühren: Kreis Steinfurt und gesetzliche Krankenkassen erzielen Einigung
Gebührenbescheide für Bürgerinnen und Bürger vom Tisch
Steinfurt/Dortmund – Das lange Tauziehen um die Gebühren für den Rettungsdienst zwischen dem Kreis Steinfurt und den gesetzlichen Krankenkassen ist beendet. Das teilten heute der Landrat Dr. Martin Sommer, die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in einer gemeinsamen Erklärung mit. Damit sind die vom Kreis Steinfurt angekündigten Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze an die Bürgerinnen und Bürger vom Tisch. In intensiven Gesprächen ist es den beteiligten Akteuren gelungen, die Fragen zur Finanzierung aufzulösen.
In den gemeinsamen Verhandlungen haben sich der Kreis Steinfurt und die gesetzlichen Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… darauf verständigt, dass der Kreis seine bereits verabschiedete Gebührensatzung für den Rettungsdienst neu berechnet. Grundlage der Einigung ist hauptsächlich eine Kompromisslösung auf Landesebene zum Umgang mit sogenannten „Fehlfahrten“. Denn nur dann, wenn der Rettungsdienst im Alarmierungsfall auch einen tatsächlichen Transport des Patienten durchführt, sind die Kosten in der Kalkulation zu berücksichtigen. So jedenfalls regelt es aktuell das Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll „zur Verwirklichung… . Die Lösung brachte eine Quotenregelung der Kostenverteilung.
„Wer im Notfall In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… schnelle Hilfe benötigt, muss darauf vertrauen können, dass der Rettungsdienst zuverlässig einsatzbereit ist. Die erzielte Lösung im Kreis Steinfurt sichert dafür die Voraussetzungen“, so Carsten Breitenkamp von der IKK classic als Vertreter aller Krankenkassen.
Mit dem gefundenen Weg werden gleichzeitig die von den Kassen verfügten Festbeträge aufgehoben. Diese hätten gedroht, wenn keine Einigung erreicht worden wäre. Die Folge wäre eine zusätzliche Gebühr gewesen, die vom einzelnen Bürger zu zahlen wäre, sobald er den Notruf wählt. Ein Szenario, das alle Verantwortlichen unbedingt vermeiden wollten.
„Beide Seiten haben hart, aber konstruktiv verhandelt – mit einem Ergebnis, das den Menschen im Kreis Steinfurt unmittelbar zugutekommt. Niemand soll nach einem Rettungsdiensteinsatz zusätzlich durch einen Gebührenbescheid verunsichert oder belastet werden. Diese Einigung schafft Klarheit und Verlässlichkeit“, betont Landrat Dr. Martin Sommer.
Zum gefundenen Kompromiss ist final der Kreistag des Kreises Steinfurt gefragt, der seine Zustimmung geben muss. Die Kassen haben mit dem Kreis Steinfurt vereinbart, die Gespräche für die künftigen Gebührenkalkulationen in den nächsten Wochen fortzusetzen. Womöglich ist das Konstrukt der Gebührensatzung ein auslaufendes Modell. Angestrebtes Ziel für das gesamte Bundesland ist es, die Entgelte ab dem kommenden Jahr über öffentlich-rechtliche Verträge mit den Kassen festzulegen. Damit sitzen die verhandelnden Parteien von Beginn an regelmäßig an einem Tisch und viele der bisherigen Unsicherheiten sind beseitigt.
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Foto: Einigung bei den Rettungsdienstgebühren erzielt
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