Mindestmengen wirken: Mehr Sicherheit bei komplexen Operationen in Schleswig-Holstein
Neue ‚Mindestmengen-Transparenzliste‘ veröffentlicht
Kiel. Die Konzentration der Versorgung auf Kliniken mit hohen Fallzahlen wirkt sich nachweislich positiv auf die Behandlungsqualität aus. Welche Kliniken in Schleswig-Holstein im kommenden Jahr sogenannte Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen mit besonders hohen Risiken für Patientinnen und Patienten durchführen dürfen, geht aus der neuen landesweiten ‚Mindestmengen-Transparenzliste‘ der AOK NordWest hervor, die heute in Kiel veröffentlicht wurde. Danach haben 34 Krankenhaus-Standorte eine solche Erlaubnis erhalten. „Mindestmengen tragen mit dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen nur an Krankenhäusern mit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden. Das ist sinnvoll und notwendig, um die Behandlungsqualität zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen“, sagte AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann. Die aktualisierte ‚Mindestmengen-Transparenzliste‘ für 2026 ist ab sofort im Internet unter www.aok.de/pp/mindestmengen abrufbar.
„Mindestmengen sind sinnvoll und notwendig, um die Behandlungsqualität zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen.“

Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest
Mindestmengen zeigen Wirkung
Mindestmengen gelten für Operationen und Behandlungen mit besonders hohen Risiken. „Es handelt sich hier komplexe und risikoreiche Eingriffe, die hohe fachliche Anforderungen stellen und eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team erfordern. Die Konzentration der Versorgung an weniger Standorten mit ausreichend Routine und Erfahrung verbessert die Behandlungsqualität und erhöht die Patientensicherheit,“ betonte AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Chef Ackermann. Denn laut Studien gebe es in Kliniken mit höheren Fallzahlen eine statistisch signifikante Verbesserung der Überlebens-Wahrscheinlichkeit.
Hier gelten Mindestmengen
Die Mindestmengen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt und regelmäßig überprüft. Im Jahr 2026 gelten Mindestmengen für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (40), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26) und an der Bauspeicheldrüse (20), die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (25), Brust-krebs-Operationen (100), thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs (75 Fälle) sowie für Herztransplantationen (10 Fälle).
Neu: Mindestmengen bei Herztransplantationen
Ab 2026 werden Mindestmengen auch bei Herztransplantationen eingeführt. Hier gilt eine jährliche Mindestmenge von zehn Eingriffen pro Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Standort. „Routine und Erfahrung zahlen sich aus, besonders wenn es um komplizierte Operationen geht. Daher ist die Konzentration auf Krankenhaus-Standorte mit höheren Fallzahlen eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten“, so Ackermann.
Gemeinsamer Bundesausschuss berät über weitere Mindestmengen
Der Gemeinsame Bundesausschuss berät regelmäßig über die Einführung von zusätzlichen sowie die Aktualisierung bestehender Mindestmengen. Über die Neustrukturierung der Mindestmenge Kniegelenk-Totalendoprothesen in drei eigenständige Mindestmengen für Kniegelenk-Totalendoprothesen, Schlittenprothesen und Knieprothesenrevisionen soll noch in diesem Jahr entschieden werden. Zudem ist die Einführung einer Übergangsphase für Major-Leberresektionen sowie für Chirurgie bei Magenkarzinomen für 2027 geplant. Seit diesem Jahr befinden sich die beiden Leistungen Kolon- und Rektum-CA bereits in der Übergangsphase. Eine stufenweise geltende Mindestmenge wurde ab dem Kalenderjahr 2027 festgesetzt.
Transparenz für komplexe Behandlungen
Die neue AOK-Transparenzliste stellt alle leistungs- und abrechnungsberechtigten Krankenhäuser in Schleswig-Holstein dar. Sie gibt einen Überblick über die aktuellen Entscheidungen der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zur Leistungsberechtigung bei komplexen Behandlungen, für die aktuell gesetzliche Mindestmengen-Vorgaben gelten. Zudem informiert sie über die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen, die Basis für die Entscheidungen waren.
Online ist außerdem eine interaktive bundesweite ‚Mindestmengen-Transparenzkarte‘ mit allen Kliniken, die im Jahr 2026 Mindestmengen-relevante Behandlungen durchführen dürfen, unter www.aok.de/pp/mindestmengen abrufbar.
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Foto: Mindestmengen-Transparenzliste Schleswig-Holstein
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