Pressemitteilung

Leerfahrten im Rettungsdienst: Kassen begrüßen erzielte Einigung 

10.06.2026 AOK NordWest 2 Min. Lesedauer

Gemeinsames Statement der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände in Nordrhein-Westfalen

Wer im Notfall Hilfe benötigt, muss darauf vertrauen können, dass der Rettungsdienst schnell, zuverlässig und flächendeckend einsatzbereit ist. Die nun gefundene Übergangslösung bis Ende 2026 schafft dafür eine wichtige Grundlage.

Inhalte im Überblick

Düsseldorf/Dortmund (10.06.2026) – Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Nordrhein-Westfalen begrüßen die erzielte Einigung zur Finanzierung von Leerfahrten im Rettungsdienst ausdrücklich. Sie ist ein wichtiger Schritt, um die rettungsdienstliche Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu sichern und zugleich die notwendige Planungssicherheit für die Beteiligten zu schaffen.

Weiterhin gilt: Wer im Notfall In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… Hilfe benötigt, muss darauf vertrauen können, dass der Rettungsdienst schnell, zuverlässig und flächendeckend einsatzbereit ist. Die nun gefundene Übergangslösung bis Ende 2026 schafft dafür eine wichtige Grundlage. Sie reduziert bestehende Unsicherheiten bei der Finanzierung und stärkt die Handlungsfähigkeit des Rettungswesens in einer Zeit, in der die Anforderungen an das System stetig wachsen. Gleichzeitig sind Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen.

Entscheidend ist nun, dass die Kommunen die Einigung akzeptieren und die vereinbarten Beschlüsse vor Ort umsetzen. Die Verständigung ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen und eröffnet die Chance, den Fokus wieder auf das gemeinsame Ziel zu richten: eine stabile und verlässliche Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.

Die gesetzlichen Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und ihre Verbände in NRW erwarten vor diesem Hintergrund, dass weitere tragfähige Lösungen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern im Dialog gefunden werden. Hierfür braucht es klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Nun kommt es darauf an, in Nordrhein-Westfalen gemeinsam an einer zukunftsfesten Struktur des Rettungsdienstes zu arbeiten. Dazu zählen insbesondere eine Überplanung der Leitstellenstrukturen sowie die konsequente Ausschöpfung wirtschaftlicher Potenziale, etwa durch gemeinsame und einheitliche Ausschreibungen von Rettungsmitteln. Eine zeitnahe Anpassung des Rettungsdienstgesetzes NRW ist daher weiterhin dringend erforderlich.

Darüber hinaus darf die notwendige Weiterentwicklung des Rettungsdienstes nicht an Landesgrenzen haltmachen. Die auf Bundesebene angestoßene Rettungsdienstreform sollte nun zügig beschlossen und umgesetzt werden. Nur durch bundesweit einheitliche Strukturreformen kann sichergestellt werden, dass der Rettungsdienst auch künftig leistungsfähig bleibt und den Menschen die Hilfe bietet, die sie im Ernstfall erwarten dürfen.

2 passende Downloads

  • Gemeinsame Pressemitteilung vom 10.06.2026 als PDF

    Format: PDF | 223 KB

  • Foto: Leerfahrten im Rettungsdienst NRW

    Format: JPG | 1 MB | 2953 × 1938 px

    Lizenz: Dieses Bild darf nur im Zusammenhang mit der nebenstehenden redaktionellen Berichterstattung und ausschließlich von Zeitungsredaktionen bzw. Verlags-/Medienhäuser für ihre Print-Publikationen (Veröffentlichung ist auf 500k Kopien begrenzt), Online-Plattformen und für ihre sozialen Medien genutzt werden. Bitte geben Sie immer die folgende Quelle (Copyright) an: AOK NordWest/Colourbox/hfr,

Ihr Ansprechpartner und Pressekontakt

Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest