Pressemitteilung

Keuchhustenfälle im Norden wieder rapide gesunken

29.01.2026 AOK NordWest 1 Min. Lesedauer

AOK rät zur Impfung besonders bei Säuglingen und Kleinkindern

Ein krankes Kind mit einem dicken Schal um den Hals sitzt aufrecht im Bett und hustet stark. Die Mutter sitzt auf dem Bett und bietet dem Kind etwas zum Trinken an.
Mit insgesamt 141 Infektionsfällen in 2025 sind die Keuchhustenfälle in Schleswig-Holstein wieder deutlich gesunken.

Kiel. Nach dem Rekordjahr 2024 hat sich die Zahl der gemeldeten Keuchhustenfälle in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr wieder normalisiert. Das teilte heute die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit. Danach wurden im Jahr 2025 insgesamt 141 Infektionsfälle gemeldet. Damit sind die Keuchhustenfälle wieder deutlich gesunken. Im Jahr 2024 wurden mit 529 gemeldeter Fälle der höchste Wert seit der Einführung der bundesweiten Meldepflicht 2013 verzeichnet. „Eine kritische und häufig betroffene Gruppe sind Neugeborene und Säuglinge in den ersten Lebensmonaten. Für sie bietet eine Impfung den besten Schutz. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt darüber hinaus eine Keuchhustenimpfung in der Schwangerschaft, denn diese kann auch das Neugeborene schützen“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.

„Eine kritische und häufig betroffene Gruppe sind Neugeborene und Säuglinge in den ersten Lebensmonaten.“

Tom Ackermann

Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest

Keuchhusten: hochansteckend

Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Ansteckung erfolgt über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden. Keuchhusten kann leicht mit einer normalen Erkältung verwechselt werden. Die Erkrankung ist aber hochansteckend und langwierig. Nach einer Inkubationszeit von ein bis zwei Wochen (maximal jedoch 20 Tagen) treten die typischen Krankheitserscheinungen wie Hustenanfälle, Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern. Die Ansteckungsgefahr für Keuchhusten liegt bei über 80 Prozent, besonders in der Anfangsphase, bevor der typische Husten anfängt. Nach einer überstandenen Erkrankung kann man sich grundsätzlich erneut anstecken. 

Risiko besonders für Säuglinge

Keuchhusten tritt überwiegend im Kindes- und Jugendalter auf. Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung dar, vor allem, wenn in der Familie weitere Kinder und Erwachsene leben, die nicht gegen Keuchhusten geimpft sind. Die gefährlichste Komplikation für Säuglinge sind Erstickungsanfälle. „Daher raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind Leistungen für bestimmte Schutzimpfungen seit dem… insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen“, so Ackermann. Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… von den gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… für ihre Versicherten bezahlt wird. Dabei sollte zum frühesten Zeitpunkt ab dem zweiten Lebensmonat mit der Impfserie begonnen werden. Auffrischungsimpfungen sind vor Schuleintritt im Alter von fünf bis sechs Jahren und im Jugendalter von neun bis 16 Jahren sinnvoll. 

Impfung für Schwangere empfohlen

Nach den Schutzimpfungs-Richtlinien sollen sich auch Schwangeren gegen Keuchhusten impfen lassen. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Auch für Kontaktpersonen im Haushalt von Neugeborenen wird die Impfung empfohlen. 

Auch Erwachsene betroffen

Weder durch eine durchgemachte Erkrankung noch durch die Impfung kann man lebenslange Immunität erhalten. Daher erkranken zunehmend auch Jugendliche und Erwachsene an Keuchhusten, wenn der Schutz durch die Keuchhustenimpfung nachlässt und nicht aufgefrischt wird. Besonders für ältere Patientinnen und Patienten ist Pertussis gefährlich: Ist die Lunge durch die Keuchhusteninfektion geschwächt, ist sie anfällig für andere Bakterien und Viren. So kann es zu weiteren Komplikationen wie einer Lungenentzündung kommen. Ein aufgefrischter Impfstatus verhindert in den meisten Fällen jedoch einen schweren Verlauf und weitere Komplikationen. Für Erwachsene, bei denen die letzte Impfung gegen Keuchhusten mehr als zehn Jahre her ist, empfiehlt die STIKO ebenfalls eine einmalige Auffrischungsimpfung, die in Kombination mit der nächsten Tetanus-Impfung gegeben wird. Einen Einzelimpfstoff gegen Pertussis gibt es nicht. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten. 

2 passende Downloads

  • Pressemitteilung vom 29.01.2026 als PDF

    Format: PDF | 40 KB

  • Foto: Keuchhusten in Schleswig-Holstein

    Format: JPG | 809 KB | 2953 × 1997 px

    Lizenz: Dieses Bild darf nur im Zusammenhang mit der nebenstehenden redaktionellen Berichterstattung und ausschließlich von Zeitungsredaktionen bzw. Verlags-/Medienhäuser für ihre Print-Publikationen (Veröffentlichung ist auf 500k Kopien begrenzt), Online-Plattformen und für ihre sozialen Medien genutzt werden. Bitte geben Sie immer die folgende Quelle (Copyright) an: AOK NordWest/Colourbox/hfr.

Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest