Pressemitteilung

Weniger Geburten in Westfalen-Lippe sorgen für Rückgang beim Mutterschaftsgeld

26.09.2024 AOK NordWest 2 Min. Lesedauer

Während des Mutterschutzes finanziell abgesichert

Das Foto zeigt eine hochschwangere Frau im Büro, die an ihrem Schreibtisch sitzt, vor sich einen Laptop, den Kopf müde mit der linken Hand haltend, während die rechte den Bauch seitlich hält.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerinnen selbst gesetzlich krankenversichert sind.

Dortmund. In Westfalen-Lippe kommen immer weniger Kinder zur Welt. Die Zahl der Geburten war im Jahr 2023 mit 72.217 Geburten auf dem niedrigsten Stand seit 2014. Dadurch sind folglich auch die Ausgaben für Mutterschaftsgeld weiter gesunken. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Danach wurde die Leistung im vergangenen Jahr für 12.629 AOK-Versicherte in Westfalen-Lippe gezahlt. Im Vorjahr waren es noch 13.438 Fälle. Die AOK NordWest als größte gesetzliche Krankenkasse im Land zahlte 2023 fast 18,7 Millionen Euro für ihre weiblichen Mitglieder, 2022 waren es knapp 19,7 Millionen Euro. „Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen kein finanzieller Nachteil entsteht, können sie Mutterschaftsgeld beantragen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.

„Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt.“

Tom Ackermann

Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeit-nehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Es wird während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeits-entgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird. 

Leistungen während der Schwangerschaft

Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Heb-amme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen ei-nes Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weiter-geführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn… . Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… NordWest übernimmt für ihre schwangeren Versicherten außerdem Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Außerdem beteiligt sich die AOK im Rahmen ihres 500 Euro Gesundheitsbudgets unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten zum Beispiel für die 24-Stunden-Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme vor der Geburt, den Geburtsvorbereitungskurs des Partners oder der Partnerin und weitere ausgewählte Leistungen wie Tests auf Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken.

Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter aok.de/nw. 

2 passende Downloads

  • Pressemitteilung vom 26.09.2024 als PDF

    Format: PDF | 46 KB

  • Foto: Mutterschaftsgeld in Westfalen-Lippe

    Format: JPG | 395 KB | 2200 × 1467 px

    Lizenz: Dieses Bild darf nur im Zusammenhang mit der nebenstehenden redaktionellen Berichterstattung und ausschließlich von Zeitungsredaktionen bzw. Verlags-/Medienhäuser für ihre Print-Publikationen (Veröffentlichung ist auf 500k Kopien begrenzt), Online-Plattformen und für ihre sozialen Medien genutzt werden. Bitte geben Sie immer die folgende Quelle (Copyright) an: AOK NordWest/Colourbox/hfr.

Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest