AOK-Pflegenavigator jetzt mit Infos über Anbieter von häuslichen Beratungsbesuchen in Schleswig-Holstein
Verpflichtendes Beratungsgespräch für Pflegegeldempfänger
Kiel. Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Nur dann wird das Pflegegeld in voller Höhe gezahlt. Um die Suche nach Ansprechpartnern für die verpflichtenden Beratungsgespräche zu erleichtern, wurde der Pflegenavigator der AOK jetzt um Anbieter von Beratungsbesuchen erweitert. Für Schleswig-Holstein weist das Online-Portal über 700 Anbieter aus. „Die Beratungsbesuche finden in der Regel vor Ort in der häuslichen Umgebung statt, können aber nach dem ersten Besuch zuhause auch per Videokonferenz durchgeführt werden“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest. Nach Eingabe der Postleitzahl im Online-Portal unter der Adresse www.aok.de/pflegeberatungssuche werden ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz in der Nähe angezeigt, die diese Besuche durchführen.
„Die Beratungsbesuche finden in der Regel vor Ort in der häuslichen Umgebung statt.“
Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest
Vorteile des Beratungseinsatzes für die Pflege zuhause
In den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Besuche halbjährlich erfolgen, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Mit der aktuellen Pflegegesetzgebung, die noch nicht in Kraft getreten ist, sollen die verpflichtenden Beratungsbesuchen ab 2026 auch für die Pflegegrade 4 und 5 auf den halbjährlichen Rhythmus umgestellt werden. „Die Besuche dienen dazu, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen oder pflegenden Bezugspersonen regelmäßig Hilfe und praktische Unterstützung mit der nötigen pflegefachlichen Kompetenz anzubieten“, so Ackermann. Dazu gehören beispielsweise Tipps zu Pflegehilfsmitteln, zur Mobilisation der Pflegebedürftigen, zu den Themen Ernährung und Hygiene sowie zu Entlastungsmöglichkeiten für die pflegenden Personen.
Kürzung des Pflegegeldes vermeiden
Anbieter der Beratungsbesuche können ambulante Pflegedienste, unabhängige Beratungsstellen, von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen oder von den Kommunen beauftragte Beraterinnen und Berater sein, die über die erforderlichen Kompetenzen im Bereich Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… verfügen. Die Datenbank des Pflegenavigators umfasst insgesamt 741 Personen und Institutionen in Schleswig-Holstein, die bei der entsprechenden Suche angezeigt werden. Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… und die anderen Pflegekassen rechnen die Kosten für die Beratung direkt mit dem Pflegedienst oder der anerkannten Beratungsstelle ab. Die Pflegebedürftigen müssen also weder in Vorauszahlungen leisten noch eine Rechnung bezahlen. Wer allerdings die Beratungen nicht in den vorgegebenen Intervallen wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.
Pflegedienste und Pflegeheime im Überblick
Der Navigator hilft nicht nur bei der Suche nach Beratungs-Anbietern, sondern bietet auch Informationen über geeignete Pflegedienste oder Pflegeheime in der Umgebung. Zudem verzeichnet er Einrichtungen für die Tages- und Nachtpflege und Anbieter von Kurzzeitpflege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang… . Neben den Prüfergebnissen zur Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… von 658 Pflegediensten und 544 Pflegeheimen in Schleswig-Holstein ermöglicht er auch einen Vergleich der Kosten der einzelnen Einrichtungen.
Zum Pflegenavigator der AOK: www.aok.de/pflegenavigator
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