Pressemitteilung

AOK-Pflegenavigator unterstützt Pflegegeldempfänger bei verpflichtenden Beratungsgesprächen

05.12.2025 AOK NordWest 3 Min. Lesedauer

Online-Portal mit über 2.000 Anbietern für häusliche Beratungsbesuche in Westfalen-Lippe

Eine ältere Frau sitzt auf auf der Sofakante eines Wohnzimmers, ihr gegenüber mit dem Rücken zum Betrachter sitzt eine Frau mit Klemmbrett und Stift in der Hand und stellt Fragen.
Kürzung des Pflegegeldes vermeiden: Regelmäßige Beratungseinsätze sind für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld jetzt gesetzlich vorgeschrieben.

Dortmund. Der Pflegenavigator der AOK ist erweitert worden und informiert ab sofort auch über Anbieter von Beratungsbesuchen, die für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld verpflichtend sind. Für Westfalen-Lippe weist das Online-Portal über 2.000 Anbieter für Beratungsbesuche aus. Hintergrund ist, dass sich pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen müssen. „Um Pflegegeld kontinuierlich zu erhalten, ist der Nachweis über die Inanspruchnahme eines regelmäßigen Beratungsbesuches erforderlich. Bei der Suche nach entsprechenden Ansprechpartnern bietet der Pflegenavigator jetzt Unterstützung“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest. Nach Eingabe der Postleitzahl im Online-Portal unter der Adresse www.aok.de/pflegeberatungssuche werden ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz in der Nähe angezeigt, die diese Besuche durchführen.

Praktische Unterstützung für Pflegebedürftige

In den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Besuche halbjährlich erfolgen, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Mit der aktuellen Pflegegesetzgebung, die noch nicht in Kraft getreten ist, sollen die verpflichtenden Beratungsbesuchen ab 2026 auch für die Pflegegrade 4 und 5 auf den halbjährlichen Rhythmus umgestellt werden. „Die Beratungsbesuche finden in der Regel vor Ort in der häuslichen Umgebung statt, können aber nach dem ersten Besuch zuhause auch per Videokonferenz durchgeführt werden. Sie dienen dazu, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen oder pflegenden Bezugspersonen regelmäßig Hilfe und praktische Unterstützung mit der nötigen pflegefachlichen Kompetenz anzubieten“, so Ackermann. Dazu gehören beispielsweise Tipps zu Pflegehilfsmitteln, zur Mobilisation der Pflegebedürftigen, zu den Themen Ernährung und Hygiene sowie zu Entlastungsmöglichkeiten für die pflegenden Personen. 

Kürzung des Pflegegeldes vermeiden

Anbieter der Beratungsbesuche können ambulante Pflegedienste, unabhängige Beratungsstellen, von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen oder von den Kommunen beauftragte Beraterinnen und Berater sein, die über die erforderlichen Kompetenzen im Bereich Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… verfügen. Die Datenbank des Pflegenavigators umfasst insgesamt 2.008 Personen und Institutionen in Westfalen-Lippe, die bei der entsprechenden Suche angezeigt werden. Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… und die anderen Pflegekassen rechnen die Kosten für die Beratung direkt mit dem Pflegedienst oder der anerkannten Beratungsstelle ab. Die Pflegebedürftigen müssen also weder in Vorauszahlungen leisten noch eine Rechnung bezahlen. Wer allerdings die Beratungen nicht in den vorgegebenen Intervallen wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.

Pflegedienste und Pflegeheime im Überblick

Der Navigator hilft nicht nur bei der Suche nach Beratungs-Anbietern, sondern bietet auch Informationen über geeignete Pflegedienste oder Pflegeheime in der Umgebung. Zudem verzeichnet er Einrichtungen für die Tages- und Nachtpflege und Anbieter von Kurzzeitpflege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang… . Neben den Prüfergebnissen zur Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… von 1.738 Pflegediensten und 1.091 Pflegeheimen in Westfalen-Lippe ermöglicht er auch einen Vergleich der Kosten der einzelnen Einrichtungen. 

Zum Pflegenavigator der AOK: www.aok.de/pflegenavigator

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