Weil Ziele verfehlt werden: Schneller Eingriff erforderlich
Die AOK fordert mehr Tempo bei der Begrenzung unerwünschter Mengen- und Mitnahmeeffekte bei Hybrid-DRGs. Die Übervergütung soll kurzfristig aufgelöst werden.
Mit der Einführung der Hybrid- DRGs im Jahr 2024 wollte die damalige Bundesregierung die Ambulantisierung in Deutschland vorantreiben. Die sektorengleichen Fallpauschalen setzen finanzielle Anreize für niedergelassene Ärzte, bisher stationär durchgeführte Behandlungen ambulant durchzuführen. Die Verlagerung soll zum einen das Pflegepersonal in Krankenhäusern entlasten und zum anderen die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung perspektivisch erhöhen.
Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… (WIdO Das WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) liefert als Forschungs- und Beratungsinstitut der… ) zeigt jedoch, dass die Einführung der Hybrid-DRGs 2025 zu einem starken Anstieg der Fallzahlen und erheblichen Ausgabenanstieg für die GKV geführt hat. So sind im vergangenen Jahr 17 Prozent mehr Behandlungsfälle abgerechnet worden als im Vorjahr. Die Mehrausgaben für die GKV beziffert das WIdO mit 360 Millionen Euro. Inflationsbereinigt entspricht das einem Ausgabenanstieg um 14 Prozent. Für 2026 prognostiziert das Institut eine Verstetigung dieser Ausgaben- und Mengeneffekte. Der Ausgabenanstieg wird vor allem durch Preis- und Mengeneffekte verursacht.
„2025 stiegen Fallzahlen und GKV-Ausgaben bei Hybrid-DRGs deutlich, ohne dass stationäre Fälle entsprechend zurückgingen. So werden Wirtschaftlichkeitsreserven nicht gehoben.“
Fachbereichsleiter Krankenhaus Abrechnung bei der AOK NordWest
Der Preiseffekt bedingt sich durch die Mischkalkulation der Hybrid-DRGs aus ehemals stationärer und ambulanter Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… . Im Vergleich zur EBM-Vergütung ist die Hybrid-DRG für niedergelassene Ärzte deutlich attraktiver geworden. Daraus lässt sich eine starke Zunahme der Fallzahlen in diesem Bereich ableiten. Gegenüber 2024 stiegen diese im Jahr 2025 um 65 Prozent – von rund 219.000 auf 363.000 Fälle. „Eine entsprechende Kompensation bei den Krankenhausbehandlungen sehen wir aber nicht“, resümiert Carsten Knoblich, zuständiger Fachbereichsleiter bei der AOK NordWest. Denn im gleichen Zeitraum sei auch dort eine Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen. „Diese Entwicklung konterkariert das politische Ziel, Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben“, so Knoblich.
Die AOK-Gemeinschaft fordert deshalb, die Übervergütung kurzfristig aufzulösen. Zwar sieht das Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine Anpassung vor, jedoch soll diese erst im Jahr 2030 greifen. Stattdessen müsse die Konvergenz der Vergütung auf EBM-Niveau bereits ab 2027 schrittweise erfolgen und im Jahr 2029 vollständig umgesetzt sein.