FAKTOR 1/2026> Krankenhausreform hat klaren Fokus verloren
Nach zähem Ringen haben Bund und Länder sich auf Anpassungen der Krankenhausreform verständigt. Doch zufrieden ist keiner.
Eine Vielzahl von Ausnahmen lässt den einst klaren Reformfokus verschwimmen.
Weg von Quantität, hin zur mehr Qualität! Mit diesem Anspruch wurde die Krankenhausreform in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Tatsächlich markiert die grundlegend neue Vergütungssystematik einen Meilenstein: Der Mix aus Vorhaltepauschalen und leistungsorientierter Vergütung zwingt sowohl Länder als auch Kliniken zum Umdenken. Statt Bettenzahlen rücken Versorgungsbedarfe und Qualitätsparameter in den Mittelpunkt und Kliniken können künftig nur solche Leistungen abrechnen, für die sie einen Versorgungsauftrag erhalten. Doch anstelle einer konsequenten Umsetzung dieser Grundsätze sieht das Krankenhausreformanpassungsgesetz weitere Ausnahmen und Fristverlängerungen vor. Unter anderem können Leistungsgruppen bis zu sechs Jahre lang auch an Kliniken zugewiesen werden, obwohl sie die damit verbundenen Qualitätskriterien nicht erfüllen.
„Mehr Behandlungsqualität und -sicherheit im Interesse der Patientinnen und Patienten hat in den letzten Monaten kaum noch eine Rolle gespielt.“
Unternehmensbereichsleiter Krankenhäuser & Rehabilitation bei der AOK NordWest
„Der Kompromiss schwächt die Reform, noch bevor die Krankenhausplanung in allen Bundesländern praktisch umgesetzt wird“, meint Thomas Fritz, der den Unternehmensbereich Krankenhäuser und Rehabilitation bei der AOK NordWest leitet. Dabei sei die Reform einst als lernendes System konzipiert worden, Nachjustierungen sollten im Zuge der praktischen Umsetzung erfolgen. Nun verlaufe die Lernkurve deutlich flacher, positive Wirkungen der Reform würden hinausgezögert.
Kritisch blickt er auch auf die Sonderregelungen, die faktisch nur für NRW greifen: „Weil NRW bereits 2024 die Leistungsgruppen zugewiesen hat, bleiben diese bis 2030 unangetastet.“ Das konserviere jahrelang die Strukturen.
„Mehr Behandlungsqualität und -sicherheit im Interesse der Patientinnen und Patienten hat in den letzten Monaten kaum noch eine Rolle gespielt“, bedauert Fritz. „Stattdessen wurde die Debatte durchweg negativ geführt.“ Das habe eher Unsicherheiten verstärkt als eine positive Perspektive eröffnet. Er hoffe, dass die noch ausstehenden Rechtverordnungen zeitnah und zielorientiert auf den Weg gebracht werden. „Wir werden uns jedenfalls weiterhin konstruktiv für eine qualitätsorientierte Konzentration der Krankenhauslandschaft einsetzen“, verspricht Fritz. „Qualitätsvorgaben sind kein Selbstzweck. Schließlich dienen diese der besseren Behandlung der Patientinnen und Patienten. Ausnahmen müssen gut begründet sein und dürfen nicht zur Regel werden.“