Krankenhausreform: Der Verantwortung gerecht werden

Der Bund und die Länder streiten weiter um die Ausgestaltung der Krankenhausreform. Noch immer geht es in den Gesprächen um Ausnahmeregelungen und eine adäquate Finanzierung.

Seit Jahresanfang beraten Bund und Länder über die Krankenhausreform. Auch wenn die Akteure betonen, weiterhin auf einem konstruktiven Pfad zu sein, ist von außen ein gemeinsames Voranschreiten schwerlich zu erkennen. WichtigeFinanzierungsfragen sind nach wie vor ungeklärt und die verabredeten Auswirkungsanalysen lassen auf sich warten. Doch Aufhorchen lässt mich vor allem der erneute Ruf der Länder nach weiteren Öffnungsklauseln. Leistungsgruppen – im Zweifel sogar dauerhaft – an Kliniken zuweisen zu wollen, selbst wenn diese die Anforderungen dafür nicht erfüllen, weicht den Kern der Reform auf. Temporär mag das in wenigen strukturschwachen Regionen vertretbar sein, darf aber nicht beliebig werden. Einheitliche Maßstäbe für die Leistungsgruppen sind kein Selbstzweck. Patientinnen und Patienten müssen überall in Deutschland darauf vertrauen können, dass sie eine optimale Behandlung mit adäquater technischer und personeller Ausstattung und der nötigen Erfahrung erhalten. Mit der an die Leistungsgruppen gekoppelten Vorhaltevergütung erhalten die Länder ein wirksames Mittel, genau das sicherzustellen. Deshalb müssen Ausnahmen eng begrenzt bleiben und im konkreten Fall einvernehmlich mit den an der Planung beteiligten Krankenkassen und Krankenhausverbänden getroffen werden. Warnzeichen an die Beitragszahlenden sendet der Bundesrat mit seiner Entschließung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Der darin zum Ausdruck gebrachte Ansatz „Viel Geld hilft viel“ lässt jedwede Orientierung an der Bedarfsnotwendigkeit vermissen und erinnert in Teilen an das Selbstkostendeckungsprinzip. Und mit Blick auf die Kassenlage des Bundes nehmen die Länder wissentlich höhere Krankenkassenbeiträge in Kauf. Trotz dieser Störsignale gibt sich der Bundesgesundheitsminister zuversichtlich. Anfang Januar will er mit den Ländern gemeinsam die Weichen für einen Referentenentwurf stellen.

„Egal wann eine Einigung erfolgt: Am Ende darf es nicht auf einen faulen Kompromiss zulasten der Reformziele und Beitragszahlenden hinauslaufen.“