FAKTOR 3/2025> Apothekenreform: Wirtschaftlichkeit im Blick behalten
Bundesgesundheitsministerin Warken will die wohnortnahe Arzneimittelversorgung aufrecht erhalten und vor allem Apotheken im ländlichen Raum stärken. Einige der geplanten Maßnahmen könnten die GKV viel Geld kosten.
Das Reformpaket setzt sich aus einem „Apotheken-Weiterentwicklungsgesetz“ und Rechtsverordnungen zusammen. Es soll eine flächendeckende Präsenz der Apotheken sichern und deren Versorgungskompetenz erweitern. Angesichts von Strukturwandel und Fachkräftemangel befürwortet die AOK NordWest die Ansätze, die darauf abzielen, den Betrieb von Apotheken flexibler auszugestalten. „Besonders die erleichterten Anforderungen für Zweigapotheken können die Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen stärken“, meint Birgit Ewen, Fachbereichsleiterin Arzneimittel der AOK NordWest.
Allerdings könnten einige Maßnahmen die Krankenkassen finanziell zusätzlich belasten. So sollen Apotheken Rabattarzneimittel, die bei ihnen nicht verfügbar sind, unmittelbar gegen ein vorrätiges – zumeist teureres – wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen können. „Das kann zu erheblichen Einbußen bei den Rabatterlösen führen“, befürchtet Ewen. Auch die Möglichkeit, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben, weise in die falsche Richtung. „Wirtschaftlichkeit und Patientensicherheit dürfen nicht für vermeintliche Verfahrensvereinfachungen geopfert werden“, betont Ewen.
„Wirtschaftlichkeit und Patientensicherheit dürfen nicht für vermeintliche Verfahrensvereinfachungen geopfert werden.“
Fachbereichsleiterin Arzneimittel bei der AOK NordWest
Nachbesserungsbedarf sieht sie beim geplanten Ausbau der pharmazeutischen Dienstleistungen: „Statt sie in einem starren Katalog vorzugeben, müssen diese sich am konkreten Bedarf ausrichten und in regionale Versorgungskonzepte eingebettet werden.“ In diesem Zuge wären die mit den Krankenkassen vereinbarten Dienstleistungen versichertenbezogen abzurechnen. Die Finanzierung aus dem über Packungsaufschläge gespeisten Fonds habe sich nicht bewährt.
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung der Apothekenvergütung ist nicht im Reformpaket enthalten. Danach sollte das Fixum auf 9,50 Euro je Packung beziehungsweise in strukturschwachen Gebieten auf 11 Euro steigen. Stattdessen erhalten die Vertragspartner der Selbstverwaltung den Auftrag, über Anpassungen der Apothekenvergütung zu verhandeln.